Verkehrssünder sollen zahlen

In der ganzen EU!

(13.03.2024) Du fährst in Griechenland zu schnell, wirst geblitzt und deine Strafe findet den Weg nicht nach Österreich? Damit soll bald Schluss sein! Die EU will beim Eintreiben von Geldstrafen wegen Verkehrsverstößen stärker zusammenarbeiten. Derzeit würden etwa 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verstöße nicht geahndet, teilte das Europaparlament mit. Daher hätten sich Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten darauf geeinigt, Amtshilfeverfahren zwischen den Ländern zu stärken. Die Einigung muss noch offiziell vom Parlament und den nationalen Ministern abgesegnet werden.

Details

Konkret sieht die Einigung vor, dass Behörden des Heimatlandes von Verkehrssündern künftig Bußgelder und Geldstrafen eintreiben können, die in anderen Staaten verhängt wurden. Voraussetzung sei, dass der Staat in dem das Vergehen begangen wurde, darum bittet, die Sanktion mehr als 70 Euro betrage und alle anderen Rechtswege bereits ausgeschöpft seien. Privaten Unternehmen soll es verboten werden, Bußgelder von Ausländern einzutreiben.

Liste wird länger

Zudem wird nach Angaben beider Institutionen eine Liste von Verkehrsverstößen erweitert, die ein grenzüberschreitendes Verfahren auslösen und zu Geldstrafen für gefährliches Fahren führen können. Neben Fehlverhalten wie zu schnellem oder betrunkenem Fahren gehören künftig auch gefährliches Parken und gefährliches Überholen sowie Fahrerflucht und Missachtung von durchgezogenen Linien zu solchen Verstößen.

Planung läuft

Wenn die EU-Staaten und das Parlament die Einigung abgesegnet haben, müssen die neuen Vorgaben noch in nationales Recht umgesetzt werden. Dafür ist eine Übergangsfrist von 30 Monaten vorgesehen. Auf EU-Ebene wird derzeit auch daran gearbeitet, dass Fahrverbote und der Entzug von Führerscheinen EU-weit durchgesetzt wird. Die Verhandlungen zu diesem Vorhaben laufen noch.

(fd/apa)

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