Verkehrsunfälle in Österreich
64 Prozent passieren im Ortsgebiet
(20.04.2023) In den ersten drei Quartalen 2022 haben sich fast zwei Drittel aller Verkehrsunfälle - 64 Prozent - im Ortsgebiet ereignet. Dabei wurden mehr als 20.000 Menschen verletzt, 81 starben bei Unfällen innerorts. Die Anzahl der Todesopfer war sogar höher als vor der Pandemie, ergab eine Analyse des Verkehrsclubs Österreich (VCÖ). Der Club fordert, dass Gemeinden und Städten die Umsetzung von Tempo 30 im Ortsgebiet erleichtert werden soll.
Die Zahl der Verkehrsunfälle im Ortsgebiet ist im Vorjahr stark gestiegen. In den ersten drei Quartalen kam es in Österreichs Gemeinden und Städten im Ortsgebiet zu 17.489 Verkehrsunfällen mit Personenschaden, um über 1.300 mehr als in den ersten drei Quartalen des Jahres 2021 und auch mehr als vor der Pandemie in den ersten drei Quartalen des Jahres 2019, analysierte der VCÖ Daten der Statistik Austria.
Mit 81 Toten gab es außerdem die höchste Anzahl bei Unfällen im Ortsgebiet seit dem Jahr 2017. Seit dem Jahr 2019 kamen in Österreichs Gemeinden und Städten fast 400 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben, mehr als 99.000 wurden verletzt.
"Viele Gemeinden und Städte möchten durch Temporeduktion die Verkehrssicherheit in ihrem Ort erhöhen, doch die Straßenverkehrsordnung (StVO) behindert sie dabei. Möchte eine Gemeinde auf einer Straße Tempo 30 statt 50 einführen, braucht es dafür ein Gutachten inklusive Erhebung von Verkehrsdaten und Gefahrenmomenten. Immer wieder scheitern Gemeinden und Städte aufgrund der StVO mit ihrem Anliegen bei der zuständigen Bezirksbehörde", erklärte VCÖ-Expertin Lina Mosshammer. Insbesondere bei Straßen, die breit und auf 50 km/h ausgelegt sind, wird Gemeinden und Städten laut VCÖ die Möglichkeit, im Interesse der Verkehrssicherheit der Bevölkerung Tempo 30 einzuführen, verweigert. Darüber hinaus können derzeit Kriterien in Bezug auf Klimaschutz, Klimawandelanpassung sowie Lebens- und Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung nicht als Begründung für Tempo 30 geltend gemacht werden - die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs ist nach wie vor die maßgebliche Norm.
"Ziel muss es sein, das gefahrene Tempo im Ortsgebiet als Stadt selbst in die Hand nehmen zu können. Das betrifft sowohl mehr rechtlichen Handlungsspielraum für Städte bei der Verhängung von Tempolimits, als auch die Geschwindigkeitsüberwachung. Zur Radarüberwachung haben Städte- und Gemeindebund bereits einen Vorschlag für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung erarbeitet", berichtete die Expertin. Seit dem Jahr 2008 dürfen Städte und Gemeinden Geschwindigkeiten im Ortsgebiet nicht mehr selbst überwachen. "Das führt zu massiven Tempoüberschreitungen (70 Prozent) im Ortsgebiet. Es braucht hier also dringend einer Lösung", forderte auch Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes. Der Forderung, rechtliche Voraussetzungen für Städte und Gemeinden zu schaffen, damit diese Tempo 30 umsetzten können, haben sich laut VCÖ Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Verkehrsstadträtinnen und Verkehrsstadträte von bereits 110 Gemeinden und Städte aus ganz Österreich angeschlossen.
(apa/makl)