Verwirrung um Kuhurteil

Almbauern unzufrieden

(28.08.2019) Verwirrung herrscht um das abgeänderte Kuhattacken-Urteil in Tirol. Das Oberlandesgericht Innsbruck hat zwar entschieden, dass die totgetrampelte Wanderin eine Mitschuld trifft. Der Landwirt haftet aber dennoch zur Hälfte und das sorgt bei den Almbauern für Ärger und offene Fragen. Laut Gericht hätte genau an der Unglücksstelle ein Zaun stehen müssen, da der Wanderweg dort besonders stark frequentiert sei.

Ewald Jenewein, Anwalt des Landwirts:
"Wer beurteilt, ab wann von einer hohen Frequenz auszugehen ist? Um welche Stellen handelt es sich? Normalerweise sind entlang eines Wanderwegs von Anfang bis Ende gleich viele Personen unterwegs. Warum man dann an bestimmten Stellen eine hohe Frequenz annimmt, ist nicht nachvollziehbar."

Auch in anderen Bundesländern sind die Almbauern mit dem Urteil unzufrieden. Johann Feßl vom oberösterreichischen Almverein:
"Diese Haftung kann nicht beim Bauern liegen, auch nicht zur Hälfte. Da braucht es noch sehr viele Gespräche, vor allem auf politischer Ebene. Niemand versteht das Urteil. Ich habe niemanden getroffen, der bei diesem Fall die Schuld beim Bauern sieht."

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