Vfgh entscheidet über Rauchverbot!

(05.12.2018) Der Verfassungsgerichtshof hat für heute eine mündliche Verhandlung betreffend die Aufhebung des generellen Rauchverbots in der Gastronomie, das ab dem 1. Mai 2018 gelten hätte sollen, anberaumt. Die diesbezüglichen Anträge wurden von zwei Gastronomiebetrieben, einer jugendliche Nichtraucherin und deren Vater sowie von der Wiener Landesregierung eingebracht.

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung sollen einige Fragen erörtert werden. Darunter ist auch die Frage nach dem Unterschied zwischen Restaurants in Hotels und „herkömmlichen“ Restaurants, weil nur für letztere die Ausnahme vom generellen Rauchverbot gilt. Weiters will der VfGH ua erörtern, ob eine Gesundheitsgefährdung auch in den Nichtraucherräumen jener Restaurants besteht, in denen es auch Raucherbereiche gibt. Diesbezüglich stellt der VfGH die grundsätzliche Frage, ob es eine Branche gibt, in deren Arbeits- und Betriebsräumen eine vergleichbare Gesundheitsgefährdung durch Schadstoffkonzentration wie in Restaurants, in denen geraucht werden darf, besteht.

Zur Erörterung dieser Fragen sind neben den Antragstellern auch ein angesehener Mediziner als sachverständige Auskunftsperson geladen.

Laut dem Rechtsvertreter der Gastronomiebetriebe und der natürlichen Personen, Gerald Otto, sind damit zwar die formalen Hürden für einen Erfolg der Individualanträge noch nicht überwunden, doch: „Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und die konkreten Fragen sind ein deutliches Zeichen, dass der Verfassungsgerichtshof die Aufhebung des Rauchverbots in der Gastronomie kritisch prüft. Wir hoffen daher weiterhin, dass der Verfassungsgerichtshof unserer Ansicht folgt und die im April beschlossene Aufhebung des für 1. Mai vorgesehenen Rauchverbots für verfassungswidrig erachtet.“ (APA)

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