VfGH kippt Klassenteilung

und Maskenpflicht im Frühjahr

(23.12.2020) Keine Klassenteilung mehr? Für den Verfassungsgerichtshof (VfGH) waren die Entscheidungsgrundlagen des Bildungsministeriums zur Maskenpflicht und Teilung von Schulklassen im Zuge der Corona-Maßnahmen im Frühjahr "nicht erkennbar“. Die Erkenntnis folgt der Argumentation zweier Kinder und deren Eltern gegen die im Mai erlassene Verordnung zum abwechselnden Präsenzunterricht an Schulen und zum Tragen des Mund- und Nasenschutzes außerhalb des Unterrichts.

Die Beschwerdeführer machten gegen die auf das restliche Schuljahr 2019/2020 bezogene Verordnung geltend, "dass die angefochtenen Bestimmungen gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Recht auf Privatleben und das Recht auf Bildung verstoßen".

"Mit dem heute veröffentlichten Erkenntnis hat der VfGH ausgesprochen, dass die angefochtenen Bestimmungen gesetzwidrig waren", heißt es jetzt. "Der Bundesminister hat trotz entsprechender Aufforderung dem VfGH keine Akten betreffend dem Zustandekommen der Verordnung vorgelegt und konnte so nicht nachvollziehbar darlegen, weshalb er die angefochtenen Maßnahmen für erforderlich gehalten hat. Diese Maßnahmen waren daher rechtswidrig verordnet worden", so das Höchstgericht.

(mt/apa)

250kg Kokain in Särgen

Schmuggel aufgeflogen

40 Milliarden Euro Umsatz!

Mafia wird immer reicher

14 Jahre Haft in Klagenfurt

jahrelange sexuelle Gewalt

300.000 ertrinken jährlich

Kinder stark betroffen

Neffentrick-Betrüger gestoppt

in ganz Europa

1.000 € Rückkehr-Hilfe für Syrer

FPÖ gegen "Heimreise-Bonus"

Skandal bei Royal-Mitarbeitern

Weihnachtsfeier im Chaos

KTM-Tochterfirma insolvent

134 Mitarbeiter betroffen