VfGH kippt Kopftuchverbot
für Volksschulkinder
(11.12.2020) Der Verfassungsgerichtshof kippt das Kopftuchverbot für Volksschüler! Das seit Herbst 2019 bestehende Kopftuchverbot an Österreichs Volksschulen wurde vom VfGH als verfassungswidrig aufgehoben. Das umstrittene Gesetz war während der ÖVP-FPÖ-Regierung beschlossen worden. Die Regelung greife eine bestimmte Religion, den Islam, ohne nähere Begründung heraus, an. Das widerspricht dem Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates, begründen die Verfassungsrichter die Entscheidung.
Wie VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter erläuterte, begründe der Gleichheitsgrundsatz in Verbindung mit dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates. Zwar beziehe sich das von der türkis-blauen Regierung eingeführte Verbot nicht ausdrücklich auf das Tragen eines islamischen Kopftuches. In den Gesetzesmaterialien zum Schulunterrichtsgesetz komme jedoch die Absicht des Gesetzgebers zum Ausdruck, dass konkret das Tragen eines islamischen Kopftuches untersagt werden soll.
Wie ist es dazu gekommen? Zwei Kinder und deren Eltern, die im Sinne der sunnitischen bzw. schiitischen Rechtsschule des Islam erzogen werden, hatten die Aufhebung des Verbotes verlangt. Sie sahen darin einen unverhältnismäßigen Eingriff auf die Religionsfreiheit und religiöse Kindererziehung - und auch eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, weil der Hidschab verboten sei, die jüdische Kippa oder die Patka der Sikhs aber nicht.
(mt/apa)