VfGH-Urteil: Geld retour?
Strafe bezahlt: "Pech gehabt"
(23.07.2020) Bekommt man jetzt das Geld für bezahlte Corona-Strafen wieder retour? Nachdem der Verfassungsgerichtshof die Verordnungen zu den Betretungsverboten und zur Geschäftsöffnung im April als gesetzeswidrig erklärt hat, rauchen bei Juristen die Köpfe.
Viele Unternehmen, die sich bei der Geschäftsöffnung benachteiligt gefühlt haben, werden auf Schadenersatz klagen. Privatpersonen, die Strafen während des Lockdowns erhalten und bezahlt haben, werden hingegen ihr Geld zurückfordern.
Unrealistisch, sagt Verfassungsexperte Heinz Mayer:
“Wer seine rechtlichen Möglichkeiten nicht nützt, der hat Pech. Deswegen gibt es ja das Rechtsschutzinstrumentarium, damit ich mich wehren kann, wenn ich mich ungerecht behandelt fühle. Und wer das unterlässt, der wird wohl darauf sitzen bleiben.“
(mc)