VKI klagt Hygiene Austria

wegen Irreführung bei Masken

(19.03.2021) Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht im Auftrag des Sozialministeriums mit einer Klage gegen die nach Ansicht der Verbraucherschützer irreführende Bewerbung von FFP2-Masken der Hygiene Austria als "Made in Austria" vor. Das Handelsgericht Wien soll klären, ob zugekaufte Masken aus China als "Made in Austria" vertrieben werden dürfen. Hygiene Austria hatte die Maskenproduktion teilweise nach China ausgelagert, aber mit der Herstellung in Österreich beworben.

Konsumentinnen und Konsumenten müssen sich in allen Bereichen auf Kennzeichnungen verlassen können, betont Konsumentenschutz- und Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) am Freitag in einer Aussendung. "Sie sollten sich auch beim Kauf von Covid-Schutzprodukten darauf verlassen können, dass das, was die Werbung verspricht, auch tatsächlich eingehalten wird." Der VKI gehe seit Beginn der Pandemie im Auftrag des Ministeriums gegen irreführende Maßnahmen in allen Bereichen der Pandemie vor und führe auch zahlreiche Musterverfahren zur Klärung offener Fragen im Verbraucherrecht.

Mit einer Unterlassungsklage nach UWG (Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb) solle eine Klarstellung des Gerichts erreicht werden, wann mit "Made in Austria" geworben werden darf und wann nicht, erläutert der Leiter des Rechtsbereichs im VKI, Thomas Hirmke, gegenüber der APA. Nach Ansicht des VKI dürfen in China hergestellte Masken nicht als "Made in Austria" bezeichnet und vertrieben werden.

(APA/AK)

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