Vorarlberg: Keine Corona-Strafen

Nach VfGH-Urteil aufgehoben

(27.07.2020) Auch in Vorarlberg werden Corona-Verstöße jetzt nicht mehr geahndet! Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs darf die Polizei wegen Maskenpflicht und Abstandsregeln nur mehr dann strafen, wenn sie von der jeweiligen Gesundheitsbehörde dazu beauftragt wird. Und da die Bezirkshauptmannschaften in Vorarlberg das eben nicht getan haben, wird dort nun genauso wenig gestraft wie in Wien.

Aber es kann nach wie vor vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden, auch im Supermarkt. Das heißt: Wer keine Maske trägt oder sonstige Corona-Vorschriften verletzt, dem kann der Zutritt verweigert werden.

(CJ)

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