Vorsicht vor Abzocke
Geld machen mit Parkplätzen
(09.07.2025) In Österreich häufen sich Fälle, in denen Autofahrer nach dem Abstellen ihres Fahrzeugs auf vermeintlich freien Flächen mit hohen Zahlungsaufforderungen und Unterlassungserklärungen konfrontiert werden. Der ÖAMTC warnt vor dieser "Parkplatz-Falle" und rät Betroffenen zur Vorsicht.
Was ist eine Besitzstörungsklage?
Eine Besitzstörungsklage kann erhoben werden, wenn jemand ohne Erlaubnis den Besitz eines anderen beeinträchtigt – etwa durch unbefugtes Parken auf einem Privatgrundstück. Dabei ist es unerheblich, ob das Grundstück als Privatbesitz gekennzeichnet ist. Selbst kurzes Halten oder Wenden kann als Besitzstörung gelten.
Wie funktioniert die "Parkplatz-Falle"?
Ein typisches Szenario: Ein Autofahrer parkt kurz auf einem scheinbar freien Parkplatz, etwa einem ungenutzten Supermarktparkplatz. Tage später erhält er ein Schreiben einer Anwaltskanzlei mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und einen Betrag zwischen 300 und 450 Euro zu zahlen, um eine Besitzstörungsklage abzuwenden. Der ÖAMTC berichtet von Fällen, in denen solche Forderungen selbst dann gestellt wurden, wenn das Grundstück nicht als Privatbesitz erkennbar war. Einige Betreiber scheinen gezielt auf solche Situationen zu setzen, um Einnahmen zu generieren.
Was rät der ÖAMTC?
Der ÖAMTC empfiehlt, auf solche Forderungen nicht vorschnell einzugehen. Betroffene sollten:
- Keine Unterlassungserklärung unterschreiben, ohne rechtlichen Rat einzuholen.
- Die Forderung prüfen lassen, insbesondere die Höhe der verlangten Kosten.
- Sich rechtlich beraten lassen, etwa durch die kostenlose Rechtsberatung des ÖAMTC für Mitglieder.
In einem Fall konnte durch die Unterstützung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) die geforderte Summe von 399 Euro auf knapp 70 Euro reduziert werden.
Was sagt die Justiz?
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat in einem Urteil die Anwaltskosten für solche Aufforderungsschreiben auf etwa 70 Euro gedeckelt. Der ÖAMTC fordert nun gesetzliche Maßnahmen gegen die systematische Abzocke durch Besitzstörungsklagen.
Fazit
Autofahrer sollten beim Parken stets darauf achten, ob es sich um Privatgrund handelt – auch wenn dies nicht sofort ersichtlich ist. Im Zweifelsfall ist es besser, einen anderen Parkplatz zu suchen. Wer dennoch eine Zahlungsaufforderung erhält, sollte sich nicht einschüchtern lassen und rechtlichen Rat einholen.
Kontakt zur ÖAMTC-Rechtsberatung
ÖAMTC-Mitglieder können die kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen:
- Telefon: 01 711 99-21530
- Online: ÖAMTC RechtsberatungÖAMTC
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen rund ums Auto finden Sie unter:
(fd)