Waffengesetz zu liberal?

Nach Amoktat in Graz

(11.06.2025) Gestern fallen Schüsse in einem Gymnasium in Graz. Ein 21-Jähriger erschießt mehrere Menschen und anschließend sich selbst. Bewaffnet war der Schütze mit einer Schrotflinte sowie einer Pistole. Diese hat er zwar legal besessen, führen dürfen hätte er die Waffen aber laut Polizeisprecher Sabri Yorgun unter keinen Umständen.

In Österreich sind rund 1,5 Millionen Waffen im Zentralen Waffenregister registriert, es gibt rund 370.000 Waffenbesitzer bzw. Waffenbesitzerinnen. Aber es sind Taten wie diese, die die Debatte aufwerfen, ob das Waffengesetz in Österreich zu liberal ist und ob es eine Verschärfung der Regelungen bedarf.

Wer darf welche Waffen besitzen?

Geregelt ist das österreichische Waffenrecht im Waffengesetz. Grundsätzlich werden Schusswaffen dabei in drei Kategorien geteilt.

In der Kategorie A finden sich verbotene Waffen wie etwa Kriegswaffen und Pumpguns. Erwerb und Besitz dieser Schusswaffen sind grundsätzlich verboten, sie sind für Privatpersonen also nicht erhältlich.

Schusswaffen wie Pistolen, Revolver und halbautomatische Waffen finden sich in der Kategorie B. Zu dieser Kategorie dürfte auch die Faustfeuerwaffe zählen, die der mutmaßliche Amokläufer von Graz verwendet und legal besessen haben soll. Wer eine solche Waffe kaufen möchte, muss eine Waffenbesitzkarte haben. Der mutmaßliche Amokläufer dürfte eine solche laut Polizei auch besessen haben - wenn auch noch nicht lange, denn für den Besitz einer solchen Karte muss man in Österreich mindestens 21 Jahre alt sein. Ein wichtiger Unterschied besteht dabei zum sogenannten Waffenpass. Wer einen solchen besitzt, darf eine Waffe der Kategorie erwerben, besitzen und auch führen. Führen darf man sie mit einer Waffenbesitzkarte nämlich nicht - das gelte auch für den mutmaßlichen Täter.

In die Kategorie C wiederum dürfte die Schrotflinte fallen, die der 21-Jährige in Graz verwendet haben soll. In diese Kategorie fallen Langwaffen wie etwa viele Gewehre. Volljährige Personen können diese Waffen erwerben, müssen sie aber bei der zuständigen Behörde melden.

Mit Stichtag 1. Juni 2025 werden von den 1,5 Millionen registrierten Waffen 143.028 der Kategorie A zugeschrieben, 542.685 der Kategorie B und 833.160 der Kategorie C.

Waffenbesitzkarte: wie bekommt man sie?

Über den mutmaßlichen Schützen weiß man: er hat seine Waffen legal besessen, hätte sie aber nicht führen dürfen. Möglich ist das, weil er offenbar eine gültige Waffenbesitzkarte besessen hat. Mit dem Dokument dürfen Schusswaffen der Kategorie B erworben, aber nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Er ist also nicht legal mit den Waffen zur Schule gefahren.

Um eine Waffenbesitzkarte zu bekommen, gibt es bestimmte Voraussetzungen. Entsprechende Informationen sind etwa auf der behördenübergreifenden Plattform oesterreich.gv.at zu finden. Einerseits muss man mindestens 21 Jahre alt sein. Das war der mutmaßliche Angreifer - lange konnte er das Dokument also noch nicht haben. Außerdem benötigt man etwa die Glaubhaftmachung einer Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B sowie ein psychologisches Gutachten darüber, dass man nicht dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung, unvorsichtig mit Waffen umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden. Nachweisen muss man außerdem den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen (z.B. mit einer Schulungsbestätigung eines Waffenfachhändlers bzw. einer Waffenhändlerin).

Zugang zu Waffen zu einfach?

Wenn es nach der Grazer Bürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ) geht, braucht es ein komplettes Schusswaffenverbot für private Personen. "Ich finde, dass Waffenscheine zu schnell vergeben werden", sagt die Politikerin gestern in der ORF-Sendung "ZiB2". Waffen sollten demnach Exekutivorgane tragen, aber keine Privatpersonen. Ob es dazu wirklich kommt, ist fraglich. Dass nach einem derartigen Vorfall das Thema aber auf politischer Ebene diskutiert wird, war und ist zu erwarten.

Immer mehr Waffenbesitzer und Waffenbesitzerinnen in Österreich

In Österreich erhöht sich die Zahl der privaten Waffenbesitzer und Waffenbesitzerinnen laut APA stetig. In den ersten fünf Monaten des Jahres 2025 ist die Anzahl von 369.953 auf 374.141 gestiegen und somit um mehr als 4.000 Personen. Das bestätigt das Innenministerium auf APA-Anfrage. Mit Stichtag 1. Juni sind derzeit 1.518.873 Waffen, Zubehör sowie Magazine im Besitz der heimischen Bevölkerung.

(EC)

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