Waffenverbotszonen in Kraft

Wien: Messer und Co. tabu

(01.02.2019) Heute treten auch in Wien Waffenverbotszonen in Kraft. Wie die Landespolizeidirektion Wien mitteilte, sind der Praterstern sowie ein Bereich am Donaukanal zwischen Augartenbrücke und Salztorbrücke erfasst. Die Zonen gelten vorerst für drei Monate. Unumstritten ist die Maßnahme nicht, im Rathaus wird sie schlichtweg abgelehnt.

Die Bestimmungen sind nicht für beide Waffenverbotszonen gleich. Während die Verordnung am Praterstern rund um die Uhr gilt, umfasst jene am Donaukanal nur den Zeitraum zwischen 20.00 und 8.00 Uhr. In dieser Verordnung wird im übrigen der Treppelweg um das Szenelokal "Flex" namentlich angeführt.

Wer Waffen in Ausübung seines Berufs oder aufgrund einer Bewilligung trägt, ist ausgenommen. Auch Pfeffersprays, sofern sie von Personen zur Selbstverteidigung getragen werden, wenn diese Waffen besitzen dürfen, sind nicht von den Verordnungen betroffen. Verboten sind in den Zonen Waffen - definiert im Paragraf 1 des Waffengesetzes - und Gegenstände, mit denen ihrer Eignung und den Umständen nach Gewalt gegen Menschen oder Sachen ausgeübt werden kann.

Die Polizei darf in den Zonen die Kleidung von Personen, allfällige von ihnen mitgeführte Behälter und ihre Autos nach solchen Gegenständen durchsuchen, wenn der dringende Verdacht eines Verstoßes gegen die Verordnung besteht. Wird jemand erwischt, muss er die Waffen abgeben und bekommt eine Bescheinigung. Außerdem muss er mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 500 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen rechnen.

Ausdrücklich wird betont, dass es sich um kein absolutes Verbot handelt. "Der Träger eines solchen Gegenstandes muss aber einen nachvollziehbaren, vernünftigen Grund für das Mitführen vorbringen können", heißt es. Ein akzeptiertes Motiv ist demnach "unmittelbare Berufsausübung". Handwerkern sollen ihre Werkzeuge also nicht abgenommen werden.

(APA / red)

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