Wegen Maskenbefreiungen

Anklage gegen Arzt

(10.12.2021) Ein Mediziner, der zuletzt in Bad Aussee eine Ordination hatte und mit Aufkommen der Maskenpflicht Befreiungs-Atteste für Patientinnen und Patente teils via Facebook ausgestellt haben soll, ist von der Staatsanwaltschaft Leoben angeklagt worden. Dem Arzt wird laut Sprecherin Yvonne Huber Fälschung sowie Unterdrückung von Beweismitteln vorgeworfen. Der Strafantrag wurde beim zuständigen Bezirksgericht Liezen eingebracht. Dem Beschuldigten droht bis zu einem Jahr Haft.

Huber erklärte, dass der Arzt für rund 20 namentlich bekannte Patienten Atteste mit Maskenbefreiungen ausgestellt haben soll, ohne die Frauen und Männer überhaupt untersucht zu haben. Rund 100 weitere Fälle, wo allerdings die Namen nicht bekannt sind, seien im Akt aufgelistet. Hinzu kommt, dass der Mediziner nach der Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung noch seine Passwörter etwa für Email-Konten geändert haben soll. Das gilt als Unterdrückung von Beweismitteln und wurde ebenfalls angeklagt.

Neben den Anklagepunkten gibt es allerdings auch eingestellte Ermittlungen und zwar betrifft das jene Atteste, die der Mann für Leute im Ausland, vorrangig Deutschland, ausgestellt hatte. Allerdings wird im Nachbarland weiterhin gegen die deutschen Abnehmer ermittelt.

Der zuständige Richter am Bezirksgericht Liezen hat den Strafantrag Freitagfrüh geprüft. Da er formal korrekt ist, soll nun eine Verhandlung ausgeschrieben werden, sagte Sprecherin Sabine Anzenberger zur APA. Doch zuerst muss der Richter den Strafantrag dem Beschuldigten auch zustellen können. Das könnte aber schwierig werden, denn der Arzt hat sich offenbar schon im Vorjahr ins afrikanische Tansania abgesetzt. Hat er keinen ordentlichen Wohnsitz in Österreich, wo ihm der Strafantrag zugestellt werden kann, müsste man eine andere Adresse - möglicherweise in Tansania - ausfindig machen, schilderte Anzenberger.

Der Mediziner galt seit Ausbruch der Pandemie als Gegner von Schutzmasken und fiel mit verharmlosenden Worten über das Coronavirus auf. Über ihn wurde deswegen schon ein Berufsverbot verhängt.

(MK / APA)

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