Wegen Pipi vor Gericht
Anzeige nach pinkeln in Wiese
(31.01.2024) Jetzt hat sich ein Kärntner vor dem Landesverwaltungsgericht Steiermark wegen Anstandsverletzung verantworten müssen. Der Grund? Der Mann hat in eine Wiese gepinkelt!
Schwache Blase führt zu Gericht
Der Vorfall hat sich bereits im November 2022 zugetragen. Als sich ein 63-jähriger Mann während eines Besuchs in der Südsteiermark dazu entschlossen hat aufgrund seiner "schwachen Blase" in eine Wiese an einer Seitengasse zu urinieren.
Dies ist einem andern Mann, welcher in unmittelbarer Nähe ein Bürogebäude besitzt aufgefallen und so ist dieser auf den Kärntner zugestürmt, hat ihn angeschrien und daraufhin eine Anzeige bei der Polizei gemacht. So behauptet es zumindest der ertappte Mann.
Der aus Kärnten stammende "Schuldige" hat daraufhin Einspruch erhoben, mit der Begründung, dass er eine schwache Blase hätte und er diese daher nicht länger als 30 Minuten anhalten könne. Ein Lokal habe er zu diesem Zeitpunkt nicht gefunden.
Aussage gegen Aussage
Bei der Gerichtsverhandlung behauptet aber der Mann aus dem Bürogebäude, dass er den Kärntner zu aller erst nicht angeschrien habe. Eigentlich hat er nur wissen wollen, warum der Kärntner ihn nicht nach seinem WC im Büro gefragt hat, woraufhin der "Pinkler" selbst wütend geworden sei. Erst dann ist eine Anzeige erfolgt.
Die Richterin lehnt den Einspruch des Kärntners ab, ihr Urteil ist klar: Auf den aus Kärnten stammende Mann wartet eine 100 € Geldstrafe, sowie 20 % Verfahrenskosten. Die Begründung: Es sei dem Mann zumutbar gewesen, in der Umgebung rechtzeitig ein WC zu finden.
(JH)