Weihnachtsfeier: Aufpassen!

Bitte nicht übertreiben

(07.12.2022) Wirst auch du in den nächsten Tagen mit den Kollegen und Chefs anstoßen? Nach den coronabedingten Ausfällen der letzten Jahre finden nun endlich wieder die Firmenweihnachtsfeiern statt. Arbeitsrechtsexperten mahnen da aber zur Vorsicht: Man soll nicht zu viel trinken und sich keinesfalls danebenbenehmen, auch wenn die Feier am Abend und somit in der Freizeit stattfindet. Wer plant länger zu bleiben, sollte sich für den nächsten Tag Urlaub oder Zeitausgleich eintragen, spontaner Krankenstand nach einer Weihnachtsfeier geht gar nicht.

ÖGB-Arbeitsrechtexperte Michael Trinko:
"Es heißt ja nicht umsonst 'Wer feiern kann, der kann auch arbeiten'. Also wenn man bis 4 Uhr Früh das Tanzbein schwingt und sich dann am nächsten Tag einfach krank meldet, dann wird das natürlich gar nicht gut ankommen. Feiern ja, Spaß haben ja, aber eben bitte nicht übertreiben."

Wer keine Lust auf das Firmenfest hat, der sollte sich dennoch einen Ruck geben, so Trinko:

"Natürlich gibt es keinen Zwang, niemand muss bei der Weihnachtsfeier erscheinen. Aber diese Feste haben ja doch denn Sinn, den Team-Gedanken zu stärken. Also ich würde schon empfehlen, zumindest auf einen Sprung vorbeizuschauen."

(mc)

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