Wertkartenhandys

jetzt registrieren!

(26.08.2019) Seit 1. Jänner 2019 gibt es neue Handy-Wertkarten nur noch gegen Vorlage eines Ausweises. BestandskundInnen – also jene, die schon davor eine Wertkarte besessen haben – können ab 1. September Guthaben nur aufbuchen, wenn sie sich registrieren haben lassen. AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer rät: “Am besten jetzt registrieren! Achtung, Betreiber dürfen für die Registrierung etwas verlangen.“

Wie kann man seine Wertkarte registrieren?

Die Registrierung der Wertkarten ist im Handyshop oder online (je nach Anbieter zum Teil auch in Postfilialen, Fachhandel und einigen Supermärkten) möglich. KonsumentInnen müssen sowohl aktiv für die Kommunikation genutzte SIM-Karten als auch in Geräten (Alarmanlagen, usw.) selbst eingebaute registrieren.

Welche Daten werden erfasst?

„Wertkartennutzerinnen und –nutzer müssen dem Mobilfunkanbieter ihren Namen, Titel und Geburtsdatum nennen, sonst ist das Aufladen der Wertkarte ab 1. September 2019 nicht möglich. Restguthaben kann aber noch anonym verbraucht werden. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem Anbieter, welche Nachweise nötig sind. Mitunter wird nicht nur ein Ausweis, sondern auch der PUK-Code benötigt“, so Zimmer.

Wie oft müssen die Wertkarten aufgeladen werden?

Mobilfunkanbieter sehen in ihren Geschäftsbedingungen in der Regel vor, dass KonsumentInnen Wertkarten zumindest einmal jährlich aufladen müssen. Kommt es zu keiner zeitgerechten Aufladung, können Anbieter die SIM-Karte sperren, sodass KonsumentInnen sie nicht mehr nutzen können.

„Wann die nächste Aufladung erforderlich ist, steht in den Nutzungsbedingungen Ihres Anbieters“, so die AK Expertin. „Registrieren Sie sich aber am besten schon jetzt in aller Ruhe, um Ihre Wertkarte bei Bedarf jederzeit aufladen und nutzen zu können“, rät Zimmer.

Kostet die Registrierung etwas?

Achtung, Betreiber dürfen für die Registrierung Entgelte verrechnen. Während die Onlineregistrierung in der Regel kostenlos ist, wird die Identifizierung in Shops manchmal kostenpflichtig angeboten. Identifiziert wird die Person in der Regel über Vorlage eines Lichtbildausweises bzw. online via Ausweisprüfung über eine Webcam (Photoident-Verfahren). Den Anbietern steht es frei, andere gleichwertige Methoden zu nutzen.

Die Registrierungspflicht wurde im Rahmen des Sicherheitspaketes der ehemaligen Bundesregierung zum Schutz vor Terror und Kriminalität im Telekomgesetz eingeführt und von der AK als datenschutzsensibel beanstandet.

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