Wien: Häusel gesprengt!

"Überall Exkremente!

(18.12.2023) Na ja, das hat sich ausgezahlt, zumindest für den Räumdienst. Die Wiener Polizei hat zwei Sachbeschädigungen mit Pyrotechnik vermeldet, wobei das Ausmaß der Zerstörung in Wien-Donaustadt besonders extrem ausgefallen ist. Laut Aussendung wurde die öffentliche WC-Anlage im Bereich des Badeteichs Hirschstetten in Wien-Donaustadt beinahe vollständig ruiniert. Im zweiten Fall wurde in Favoriten eine Streubox des Straßendienstes gesprengt.

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In der Donaustadt wurden Unbekannte gegen 1.30 Uhr tätig. Die Sprengwirkung war laut den Angaben derart heftig, dass die Druckwelle dafür sorgte, dass die Metalltüre etwa 25 Meter weit vom Gebäude weggeschleudert wurde. Ein Ohrenzeuge hörte zwei Knallgeräusche und verständigte die Polizei, nachdem er die beschädigte WC-Anlage gesehen hatte. Die Berufsfeuerwehr Wien kontrollierte in weiterer Folge das Gebäude auf mögliche Einsturzgefahr und aus Sicherheitsgründen wurde die Sperre des WCs veranlasst.

Streubox des Straßendienstes gesprengt

Fünf Stunden später knallte es dann beim Favoritner Gewerbering als die Streubox des Straßendienstes der Stadt Wien zerstört wurde. Vor Ort konnten keine Reste der pyrotechnischen Körper gefunden werden, Ermittlungen gegen unbekannt wurden aufgenommen.

Verboten zu Silvester!

Die Wiener Polizei warnt in Hinblick auf Silvester ausdrücklich vor dem Gebrauch nicht zugelassener Böller sowie unsachgemäßer Verwendung von Silvesterfeuerwerken. Die meisten Unfälle und gefährlichen Vorfälle mit pyrotechnischen Erzeugnissen seien demnach auf Sorglosigkeit, Unachtsamkeit sowie nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Verwendung zurückzuführen. Besonders die verbotene und leichtsinnige Handhabung von meist aus dem Ausland besorgter Pyrotechnik ohne erforderlicher Qualitäts- und Zulassungskriterien birgt großes Gefahrenpotenzial.

Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro

Bei Verstößen gegen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes drohen dem Verwender, neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, auch Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro.

(fd/apa)

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