Wien: Nachbarn erschossen!

"Es war ein Unfall"

(09.03.2026) Nach dem tödlichen Streit zwischen zwei Nachbarn in einer Wohnhausanlage in Wien-Donaustadt ist am Montag das Urteil gefallen: Ein 50-jähriger Mann wurde am Landesgericht Wien wegen Mordes zu 19 Jahren Haft verurteilt. Die Geschworenen sprachen den Angeklagten einstimmig schuldig. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte erbat Bedenkzeit, auch die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab.

Tödlicher Streit wegen lauter Musik

Die Tat ereignete sich am 11. Oktober 2025 in den frühen Morgenstunden. Laut Anklage beschallte der 50-Jährige seine Wohnung mit lauter Musik, die im gesamten Haus zu hören war. Der 33-jährige Nachbar, ein Mann aus dem Iran, klopfte gegen 3 Uhr früh an die Wohnungstür, offenbar um sich über den Lärm zu beschweren. Laut Staatsanwaltschaft eskalierte die Situation: Der Angeklagte soll sofort zur Schusswaffe gegriffen und geschossen haben.

„Er hat sich verhalten wie im Wilden Westen“, erklärte die Staatsanwältin im Schlussplädoyer.

Angeklagter sprach von „Unfall“

Der 50-Jährige bestritt vor Gericht einen Mordvorsatz.
Der tödliche Schuss sei „mehr oder weniger ein Unfall“ gewesen. Er habe den Revolver nur geholt, um dem Nachbarn Angst zu machen, sagte der ehemalige Sportschütze. Der Mann behauptete, er sei davon ausgegangen, dass sich leere Patronen in den ersten Trommelkammern befanden. Als der Nachbar ihm gegen das Knie getreten habe, habe sich der Schuss gelöst. Der 33-Jährige erlitt einen tödlichen Oberkörperstreckschuss und verblutete noch vor der Wohnungstür.

Brutale Auseinandersetzung zuvor

Ein gerichtsmedizinisches Gutachten zeigte, dass es bereits vor dem Schuss zu einer massiven körperlichen Auseinandersetzung gekommen war.

Der Angeklagte hatte dem Opfer:

  • das Nasenbein zertrümmert
  • ihn gewürgt
  • dabei mehrere Knorpel- und Knochenverletzungen verursacht

Erst danach zog sich der Mann laut eigenen Angaben kurz in seine Wohnung zurück, bevor es zum tödlichen Schuss kam.

Rassistische Aussagen nach der Tat

Die Staatsanwältin ging im Prozess auch von fremdenfeindlichen Motiven aus.

Laut Notrufprotokoll soll der Angeklagte den Nachbarn als „Scheißausländer“ bezeichnet haben. Polizisten berichteten vor Gericht, der Mann habe zudem Aussagen wie „Iraker-Sau“ gemacht und den Schuss mit den Worten „One shot, one kill“ kommentiert. Eine Polizistin sagte außerdem aus, der Mann habe mehrfach „Sieg heil“ und „Heil Hitler“ gerufen. Bei einer späteren Hausdurchsuchung wurden laut Ermittlern zudem NS-Devotionalien gefunden.

Vorfall schon Monate zuvor eskaliert

Bereits im August 2025 hatte der Angeklagte die Fußmatte des späteren Opfers angezündet. Mehrere Hausbewohner schilderten vor Gericht, dass der Mann regelmäßig stundenlang extrem laute Musik hörte. Eine Nachbarin berichtete, die Gläser hätten durch die Bässe gewackelt. Der Getötete sei dagegen ein ruhiger und freundlicher Mensch gewesen, sagte eine Zeugin: „Ein toller Mensch – sympathisch.“

Angeklagter stark alkoholisiert

Zum Tatzeitpunkt hatte der Mann laut psychiatrischem Gutachten rund drei Promille Alkohol im Blut und stand zusätzlich unter Valium-Einfluss. Diese Kombination führe zu Enthemmung und verringerter Angst, erklärte der Sachverständige. Trotzdem sei der Angeklagte zurechnungsfähig gewesen.

Gericht sah Mord als erwiesen

Die Verteidigung – vertreten durch Anwältin Astrid Wagner – plädierte auf grob fahrlässige Tötung und sprach von einem tragischen Unfall. Die Geschworenen folgten jedoch der Argumentation der Staatsanwaltschaft und sprachen den Mann einstimmig wegen Mordes schuldig.

Bei der Strafbemessung wurden:

Mildernd:

  • bisherige Unbescholtenheit

Erschwerend:

  • die Tat mit einer Schusswaffe

gewertet.

Opfer hatte sich neues Leben aufgebaut

Der 33-jährige Mann war 2015 aus dem Iran nach Österreich geflüchtet und hatte sich hier ein neues Leben aufgebaut. Er arbeitete im Autohandel und unterstützte seine Familie im Iran finanziell. Die Angehörigen traten im Prozess als Privatbeteiligte auf. Das Gericht sprach ihnen rund 6.200 Euro für Überführung und Begräbniskosten zu. Der Angeklagte erkannte diese Forderung an.

(fd/apa)

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