Wien: Tödliche Vergewaltigung

Gericht: 2 mal Lebenslang

(23.03.2023) Gerechte Strafe für grausame Tat! Am Landesgericht für Strafsachen sind am heutigen Donnerstag Abend zwei Männer im Alter von 26 und 31 Jahren, die in der Nacht auf den 19. Juni 2022 in Wien-Floridsdorf eine 20-Jährige vergewaltigt und dabei laut Anklage derart schwer verletzt hatten, dass die junge Frau starb, zu jeweils lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Die Schuldsprüche wegen Mordes und Vergewaltigung fielen einstimmig aus.

Bei beiden Männern wurde außerdem aufgrund der ihnen inne wohnenden Gefährlichkeit die Unterbringung in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung angeordnet - "zwingend", wie der vorsitzende Richter erklärte. Das Gericht entsprach damit einer Empfehlung des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann. Die Mutter sowie die Großmutter der Getöteten bekamen ein Trauerschmerzengeld von 50.000 bzw. 30.000 Euro sowie die Begräbniskosten zugesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Der 26-Jährige, der nach der Urteilsverkündung in Tränen ausbrach und vor sich hinschluchzte, meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der 31-Jährige, der nach außen hin gefasst blieb, erbat Bedenkzeit.

Der Ältere der beiden hatte sich beim Prozessauftakt am vergangenen Montag umfassend geständig gezeigt, der Jüngere demgegenüber jegliche Tatbeteiligung in Abrede gestellt. Ungeachtet der unterschiedlichen Verantwortung sei bei beiden nichts anderes als die Höchststrafe in Frage gekommen, stellte der Vorsitzende fest. Es handle sich um eine "unbeschreibliche, bestialische Tat", verwies der Richter auf die vorangegangenen Ausführungen der Sachverständigen für Gerichtsmedizin, Gynäkologie sowie Psychiatrie.

Bestialische Folter

Die Gutachter hatten die in diesem Fall zu Laienrichterinnen und -richtern bestellten Frauen und Männer auf der Geschworenenbank an die Grenze dessen und teilweise darüber hinaus geführt, was diese fassen konnten, wie deren Reaktionen zeigten. Unbehagen, teilweise Entsetzen und Fassungslosigkeit ließ sich aus ihren Gesichtern und ihrer Gestik ableiten. Gerichtspsychiater Peter Hofmann, der auch Facharzt für Neurologie ist, sprach wörtlich von "Folter". Der jungen Frau seien "unendliche Schmerzen" zugefügt worden, die sie "im Wissen um ihren Todeskampf" bis zum Eintritt der Bewusstlosigkeit erlitten habe. "Das ist ein katastrophaler Fall", meinte der Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp, der den Geschworenen die bei der Obduktion der Leiche festgestellten Verletzungen sowie die Todesursache darzulegen hatte. Er bat die Laienrichterinnen und -richter darum, sich "unter Supervision des vorsitzenden Richters" die im Akt befindlichen Fotos der getöteten Frau anzusehen, "um nachzuempfinden können, was hier tatsächlich vorgefallen ist. Ein Bild sagt mehr als tausend Worte."

"Skala des Bösen"

Der 31-Jährige habe bei den inkriminierten Handlungen "Folter als Stilmittel" eingesetzt, "um für sich eine innere Befriedigung zu erzielen", sagte Hofmann. Es handle sich um eine sadistische Tat, bei der "die Grenzen in einer Dimension überschritten wurden, die unverrückbar sind". Hofmann zitierte in diesem Zusammenhang den renommierten forensischen US-Psychiater Michael Stone und die von diesem entwickelte 22-stufige "Skala des Bösen". Der 31-Jährige befinde sich auf bzw. jenseits der Stufe 17. "Das sind sadistische Psychopathen, wo es um Folter und Zufügen von Leid geht, wo das Töten als Folge in Kauf genommen wird", wusste Hofmann.

Keine Anzeichen von Reue oder Empathie

Dem 26-Jährigen bescheinigte der Experte ebenfalls eine gleichermaßen schwerwiegende wie nachhaltige psychische Störung. Das Ausmaß seiner emotionalen Kälte komme einem "Störwert" gleich. Hofmann verwies darauf, dass der 26-Jährige in der Verhandlung keine Anzeichen von Reue oder Empathie erkennen habe lassen. Zurechnungsfähigkeit sei aber bei beiden Angeklagten gegeben gewesen, bekräftigte Hofmann.

(fd/apa)

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