Wiener (63) als Triebtäter
14 Jahre für Vergewaltiger
(25.09.2023) Ein 63-jähriger Mann, der in erster Linie wegen Vergewaltigung schon mehr als 30 Jahre im Gefängnis verbracht hat, ist am Montag am Wiener Landesgericht wegen versuchter Vergewaltigung zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wurde er aufgrund einer ihm psychiatrisch bescheinigten kombinierten Persönlichkeitsstörung und einer düsteren Zukunftsprognose - der Mann gilt bei drei einschlägigen Vorstrafen als gefährlich - in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.
Der Mann - ein gebürtiger Tiroler - war am 22. Juni 2023 in seiner Wohnung in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus über eine 19-Jährige hergefallen, die sich auf ein von ihm geschaltetes Inserat als Hunde-Sitterin beworben hatte. Es sei "absolut keine Triebtat" gewesen, behauptete der Angeklagte: "Ich wollte mit ihr Zärtlichkeiten austauschen, aber keinen Sex." In diese Richtung habe er "an diesem Tag überhaupt nichts" vorgehabt.
Messer gezückt
Wie jedoch die 19-Jährige in weiterer Folge als Zeugin schilderte, hatte der Mann, nachdem sie auf einer Bettcouch Platz genommen und sich mit ihm unterhalten hatte, plötzlich ein Messer gezückt. Er beugte sich damit über sie, fixierte sie mit einem Unterarm und forderte sie auf sich auszuziehen. Die junge Frau habe "geistesgegenwärtig reagiert", billigte die Staatsanwältin der 19-Jährigen zu. Sie machte zum Schein Anstalten, der an sie gerichteten Aufforderung nachzukommen, um dann, als der Angeklagte kurz von ihr abließ, einen auf dem Couchtisch befindlichen Bierkrug zu packen und diesen dem Mann zweimal auf den Hinterkopf zu schlagen.
Aus Wohnung geflüchtet
"Sie konnte ihn damit überraschen und aus der Wohnung flüchten", hielt die Anklägerin fest. Die 19-Jährige fand bei einem Nachbarn Zuflucht, der die Polizei verständigte. Der insgesamt drei Mal wegen Vergewaltigung bzw. versuchter Vergewaltigung vorbestrafte Tiroler wurde in seiner Wohnung festgenommen.
Urteil rechtskräftig
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Die Staatsanwältin war mit der Gerichtsentscheidung einverstanden, der 63-Jährige verzichtete ebenfalls auf Rechtsmittel. "Ich bin zu wenig prominent, ich habe keine drei Anwälte so wie der Herr Burgschauspieler. Somit ist das Urteil schon gesprochen", hatte er am Ende seiner Beschuldigteneinvernahme unter Anspielung auf den Fall Florian Teichtmeister festgestellt. Und er fügte noch in resignativem Tonfall hinzu: "Die Chance, die der Teichtmeister gekriegt hat, krieg ich nicht."
Teichtmeister Seitenhieb
Dabei ließ der 63-Jährige allerdings außer acht, dass der vor kurzem wegen Besitzes und Herstellung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilte Teichtmeister keine so genannten Hands On-Delikte begangen hatte, also nicht selbst als Missbrauchstäter in Erscheinung trat. Demgegenüber war der gebürtige Tiroler erstmals 1980 wegen Vergewaltigung verurteilt worden, wobei er schon damals als zwar zurechnungsfähiger, aber gefährlicher Straftäter in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wurde. 1983 wurde er aus dem Maßnahmenvollzug entlassen. Ein Jahr später fiel er über eine 19-Jährige her, schlang der jungen Frau ein Seil um den Hals, würgte sie damit und versuchte sie zu vergewaltigen. Dafür setzte es fünf Jahre Haft und neuerlich den Maßnahmenvollzug, wobei die haftbegleitenden therapeutischen Maßnahmen eine begrenzte Wirkung entfaltet haben dürften.
Serientäter
Denn der damals in der Justizanstalt (JA) Wien-Mittersteig untergebrachte Häftling nutzte einen im Jahr 1990 Freigang, um eine weitere Frau zu vergewaltigen, was ihm sechs weitere Jahre Haft einbrachte. Er wurde in weiterer Folge in die JA Krems-Stein verlegt und seit 2014 mit einer triebhemmenden antihormonellen Therapie behandelt.
Unverbesserlich
2016 wurde der Mann unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit und unter Beigabe etlicher Weisungen - darunter den Auftrag, seine Therapien fortzusetzen - bedingt aus Stein entlassen. Kaum war die Probezeit abgelaufen, setzte der Mann die Medikamente ab, wie er nun freimütig dem Schöffensenat erklärte: "Ich bin absolut keine Medikamenten-Typ. Ich hasse Medikamente. Ich bin froh, dass das vorbei ist." Es gebe keinen Grund, Mittel einzunehmen: "Ich halte mich nicht für krank. Ich habe sechs, sieben Jahre keine Übergriffe gemacht." Allenfalls habe er "einen Huscher", der aber sicher keinen Krankheitswert habe, meinte der 63-Jährige.
15 Jahre Haft
Bei einer Strafdrohung von zwei bis 15 Jahren verhängte der Senat unter Abwägung der Erschwerungs- und - eher spärlichen - Milderungsgründe beinahe die Höchststrafe. "Es bleibt nix mehr anderes übrig, als sie wegzusperren. Punkt", stellte Richter Christoph Bauer in der Urteilsbegründung fest.
(fd/apa)