Wirbel um Fußfessel-Polizist

(07.11.2013) Der Fußfessel-Polizist sorgt für Diskussionen. In Eisenstadt darf ja ein Mann bei der Polizei weiterarbeiten, obwohl er nach einem Alk-Unfall mit einem Verletzten zu einer fünfmonatigen Haftstrafe verurteilt wurde. Der 43-jährige Beamte darf zwar nicht mehr in Uniform auftreten, weil aber der Antrag auf Fußfessel genehmigt wurde, bleibt er Polizist im Innendienst. Viele Österreicher finden das seltsam. Bewährungshelfer Andreas Zembaty vom Verein Neustart findet die Lösung hingegen gut:

“Von unserer Seite her macht es keinen Unterschied - insbesondere bei diesem Delikt - ob der Betroffene ein Staatsanwalt ist, ein Richter oder ein Beamter. Wenn im Dienstrecht keine Suspendierung vorgesehen ist, und das ist bei diesem Delikt nicht, dann soll der die gleiche Chance haben wie jeder anderer Staatsbürger.“

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