Wölfe in Österreich

Ministerium sieht Rechtsbrüche

(03.08.2023) Immer wieder werden derzeit Wölfe in Österreich geschossen, allerdings geht das auch nicht immer mit rechten Dingen zu. Das Umweltministerium hat seine Kritik an Wolfsabschüssen bekräftigt und in Stellungnahmen zu Verordnungen mehrerer Bundesländer detailliert dargelegt. Unter anderem bemängelt das Ressort die "fehlende Einzelfallprüfung" sowie die "fehlende Zweck-Mittel-Relation" nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) der EU. Ob ein Abschuss für die Zielerreichung tauglich ist, werde in den Verordnungen nicht begründet, heißt es in einem Ministeriumsschreiben, das der APA vorliegt.

Ebenfalls unter Bezugnahme auf die FFH-Richtlinie ortet das Ressort von Leonore Gewessler (Grüne) in den "Wolfverordnungen" mehrere Bundesländer "Unverhältnismäßigkeit". Die Schaffung einer Entnahmemöglichkeit allein aufgrund von Rissen ungeschützter Nutztiere in einem nach einem Rissereignis festgelegten nicht schützbaren Bereich eines Alp- und Weideschutzgebietes sei "unsachlich", wird in der Antwort auf eine Anfrage des Wolfsexperten Kurt Kotrschal mitgeteilt.

Gewessler hatte bereits zuvor betont, dass sie ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich erwarte. Auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellte im Juni in einer Entscheidung in Bezug auf die niederösterreichische Fischotter-Verordnung 2019 klar, dass anerkannte Umweltschutz-NGOs grundsätzlich bereits an Behördenverfahren, in denen Normen des EU-Umweltrechts betroffen sind, beteiligt werden müssen. Verordnungen zur Tötung von Wolf & Co. seien ebenso nicht rechtskonform, kritisierte der WWF daraufhin.

Nicht rechtskonform

Aus der Stellungnahme des Ministeriums, gehe klar hervor, "dass die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit für den Wolf vom Juli diesen Jahres nicht rechtskonform ist", hielt Kotrschal von der AG Wildtiere im Forum Wissenschaft & Umwelt gegenüber der APA fest. Dies gelte in analoger Weise auch für die Wolfsabschussverordnungen der Bundesländer Kärnten, Tirol, Niederösterreich, Salzburg und Steiermark.

Kein günstiger Erhaltungszustand

Der Mitbegründer des Wolfsforschungszentrums der Veterinärmedizinischen Universität Wien hob bezüglich der bereits vollzogenen Abschüsse den Widerspruch zum "günstigen Erhaltungszustand" nach der FFH-Richtlinie hervor. "Bei sieben Rudeln und einigen umherstreifenden Einzeltieren liegt es auf der Hand, dass die Abschüsse das Erreichen eines günstigen Erhaltungszustandes massiv behindern", warnte Kotrschal. Die Etablierung eines aktiven Monitorings in Österreich sei unbestritten notwendig.

(fd/apa)

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