Zu harte Landung
Frau klagt Fluglinie
(13.05.2021) Weil eine Flugzeuglandung in der Schweiz zu hart war, wollte eine Frau Schadenseinsatz einklagen. Bei der Landung in St. Gallen soll sich die Passagierin einen Bandscheibenvorfall zugezogen haben. Von der Schweizer Fluglinie Altrhein wollte sie daher Geld haben. Denn Fluglinien müssen für Schäden, die bei Unfällen entstehen haften.
Doch der Europäische Gerichtshaft lehnt die Klage jetzt ab. Die Fluglinie muss für die harte Landung nicht haften. Das Flugzeug sei zwar hart aufgesetzt - das zeigt eine Auswertung des Flugschreibers - aber das ist noch lange kein Unfall. Außerdem sei eine harte Landung auf dem Flughafen St. Gallen wegen der alpinen Lage zudem deutlich sicherer.
(CD)