Zutrittstests auch im Wiener Prater

Das verlangen Fahrgeschäfte

(17.05.2021) Bereit für eine wilde Achterbahnfahrt oder eine Mega-Aussicht im Wiener Riesenrad? Auch im Wiener Prater geht es am 19. Mai wieder los. Wenn du eines der zahlreichen Fahrgeschäfte nutzen möchtest, kannst du dies aber nicht ohne Nachweis tun. Denn so wie in der Gastronomie werden auch bei Riesenrad, Autodrom und Co. negative Tests, Impfzertifikate oder der Nachweis einer überstandenen Covid-Erkrankung verlangt. Das wurde am Montag bei der Präsentation eines umfangreichen Corona-Maßnahmenpakets verkündet.

Wie der Präsident des Praterverbandes, Stefan Sittler-Koidl, erläuterte, handelt es sich bei den Zutrittsbeschränkungen bei Fahrgeschäften um eine freiwillige Maßnahme der Praterunternehmer. Denn anders als in der Gastronomie seien solche zumindest derzeit in keiner Verordnung ausdrücklich erwähnt, hielt er fest. Ansonsten gelten im Prater jene Vorschriften, die auch im öffentlichen Raum zur Anwendung kommen - also etwa die Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen.

Wer keinen Nachweis mitbringt, dass von ihm eine geringe epidemiologische Gefahr ausgeht, kann einen solchen bei den Pratereingängen beziehen. Denn es werden zwei Container mit Gratis-Testmöglichkeiten postiert. Angedacht ist derzeit, dass die Verkäufer der Tickets oder Fahrchips die Zertifikate bzw. Atteste bei den Kassen überprüfen. Um die Kontrollen zu beschleunigen, wird aber auch überlegt, ob man an Besucher am Gelände nicht auch Eventbänder vergeben könnte, die die Trägerin oder den Träger als getestet, geimpft oder genesen ausweisen.

(mt/apa)

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