Alk-Verbot bei Automaten

Nicht möglich ohne Personal

(15.06.2026) Alkoholische Getränke dürfen bald nicht mehr in sogenannten Automaten-Shops verkauft werden. Das stellt der Verwaltungsgerichtshof jetzt klar.

Die Richter entscheiden, dass die unbetreuten Shops rechtlich nicht als Betriebsräume gelten. Der Grund: Die Geschäfte kommen komplett ohne Personal aus. Laut Gewerbeordnung ist der Verkauf von Alkohol außerhalb von Betriebsräumen allerdings verboten.

Auch beim Jugendschutz sieht der Verwaltungsgerichtshof Probleme. Rein technische Alterskontrollen, etwa per Bankomatkarte, reichen demnach nicht aus. Sie könnten eine Kontrolle durch Mitarbeiter nicht ersetzen.

Getränkeautomat

Bei Verstößen drohen den Betreibern Geldstrafen von bis zu 2.180 Euro.

Die Stadt Linz begrüßt die Entscheidung. Dort geht man bereits seit Jahren gegen den Alkoholverkauf in Automaten-Shops vor. Mehrere Verfahren gegen Betreiber laufen aktuell noch.

(MM)

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