Amazon Prime: Geld retour?

AK-Klage erfolgreich

(22.03.2019) Bist du Prime-Mitglied? Dann gibt’s womöglich bald Geld retour. Die Arbeiterkammer Wien hat Amazon wegen zehn Vertragsklauseln und Geschäftspraktiken geklagt und vom Oberlandesgericht Wien Recht bekommen. Unter anderem ist die Anzeige der niedrigeren deutschen Umsatzsteuer unzulässig. Ebenso die Befristung von Geschenkgutscheinen.

Besonders spektakulär ist aber, dass auch die Preiserhöhung der Prime-Mitgliedschaft unzulässig war, so die Arbeiterkammer. Im Jahr 2017 hat Amazon den Jahresbeitrag von 49 auf 69 Euro erhöht. AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic:
"Diese Differenz können die Kunden zurückverlangen. Also am besten den Amazon-Kundenservice anschreiben und sich auf dieses Urteil berufen."

Sollte Amazon deine “Geld zurück“-Forderung ignorieren, dann wende dich bitte an die Arbeiterkammer.

Antwort von Amazon

Amazon hat in einer schriftlichen Stellungnahme reagiert:

„Amazon erachtet die Anpassung als gerechtfertigt und rechtlich zulässig da u.a. sowohl zusätzliche Services - wie neuer Content in Prime Video, Prime Music, Prime Reading - eingeführt wurden und eine Übergangsfrist berücksichtigt wurde.“

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