Amoklauf in Graz jährt sich

Ex-Schüler tötet 10 Menschen

(10.06.2026) Der 10. Juni 2025, also genau heute vor einem Jahr, gilt als einer der wohl dunkelsten Tage der jüngeren Grazer Stadtgeschichte: Ein 21-jähriger Ex-Schüler des BORG Dreierschützengasse im Grazer Westen hat bei einem Amoklauf zehn Menschen, neun Schüler und eine Lehrerin, erschossen. Danach nahm er sich selbst das Leben. Am Mittwoch jährt sich der Tag der Tat zum ersten Mal. Die Stadt plant keine öffentliche Gedenkfeier. Es sollen keine alten Wunden aufgerissen werden, hieß es.

Bereits gestern hat eine städtische Gedenkveranstaltung für die Familien unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Am Jahrestag selbst ist an der Schule eine Gedenkveranstaltung geplant, doch auch diese wird auf ausdrücklichen Wunsch der Schüler unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Außerdem werden Medien gebeten, auf Interviews vor der Schule zu verzichten und respektvollen Abstand zu wahren.

Rückblick auf den Amoklauf

Der 21-jährige Österreicher war am Vormittag des 10. Juni 2025 mit zwei Schusswaffen, die er legal besessen hat, in seine ehemalige Schule gegangen und hatte dort in zwei oberen Stockwerken in mehreren Klassen das Feuer eröffnet. Er schoss offenbar wahllos auf Schülerinnen und Schüler, die er gar nicht gekannt hat, sowie auf Lehrpersonal. Nach rund sieben Minuten erschoss sich der Täter selbst. Neben den zehn Todesopfern wurden auch elf Personen - zum Teil sehr schwer - verletzt. Die Polizei war nach nur wenigen Minuten am Tatort und gab wenig später die Lage als gesichert an.

Nach knapp einem Jahr an Erhebungen hat die Staatsanwaltschaft Graz Mitte Mai die Ermittlungen abgeschlossen. Mögliche Mitwisser hatte es demnach nicht gegeben. Als Motiv wurde eine Glorifizierung von anderen "School Shootings" erkannt - beispielsweise jenes an der Columbine Highschool im Jahr 1999 im US-Bundesstaat Colorado. "Die Auswertung der sichergestellten Unterlagen und Datenträger zeigte, dass der Attentäter die Taten detailliert geplant und vorbereitet hatte. Der 21-Jährige verwendete Waffen, die er legal besessen hatte." Weiters verfügte der Attentäter "über eine behördlich ausgestellte Waffenbesitzkarte. Für deren Erhalt ist unter anderem ein psychologisches Gutachten notwendig, welches die Verlässlichkeit beim Umgang mit Waffen bescheinigt." Die Stellungskommission des Bundesheeres hatte ihn allerdings zuvor aufgrund des Ergebnisses der psychologischen Untersuchung für untauglich befunden, durfte diese Erkenntnis aber aufgrund der damaligen Rechtslage nicht weitergeben.

Verbrechensopfergesetz soll ausgeweitet werden

Anlässlich des ersten Jahrestags hat das Sozialministerium die geplante Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes (VOG) angekündigt. Ziel der Reform ist es, Opfer von Straftaten sowie deren Angehörige künftig noch umfassender zu unterstützen. Die parlamentarische Begutachtung des Gesetzesentwurfs soll in den kommenden Tagen starten.

Das Verbrechensopfergesetz sieht bereits jetzt Leistungen wie Schmerzengeld, psychotherapeutische Unterstützung oder die Übernahme von Bestattungskosten vor. Mit der geplanten Novelle sollen diese Hilfsangebote erweitert und verbessert werden. "Durch die Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes wollen wir eine respektvolle und einfühlsame Betreuung von Verbrechensopfern sowie ihre umfassende und zeitgemäße Unterstützung auch in Zukunft sicherstellen. Das verursachte menschliche Leid kann der Staat nicht wiedergutmachen, es gilt aber umso mehr, Betroffene zu unterstützen und zu begleiten", erklärte Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ).

Schmerzengeld soll verdoppelt werden

Zu den vorgesehenen Maßnahmen zählen die Verdoppelung der Pauschalentschädigung für Schmerzengeld sowie die Verdoppelung des Höchstbetrags für den Ersatz von Bestattungskosten. Aktuell erhalten Opfer zwischen 2.000 und 12.000 Euro Schmerzengeld. Minderjährige Opfer von Sexualdelikten sowie Angehörige von Personen, die infolge eines Verbrechens verstorben sind, sollen künftig keine zusätzliche Begutachtung mehr für die Gewährung von Schmerzengeld benötigen.

Darüber hinaus ist eine Ausweitung der Krisenintervention vorgesehen. Geplant sind mehr finanzierte Kriseninterventionseinheiten sowie eine Verlängerung des Anspruchszeitraums bei retraumatisierenden Ereignissen. Neben psychotherapeutischen Krankenbehandlungen sollen künftig auch klinisch-psychologische Leistungen vom Verbrechensopfergesetz erfasst werden.

Zur Verbesserung der Opfersicherheit sollen zudem Zuschüsse für den Austausch beschädigter Schließanlagen sowie für den Austausch von Schließanlagen in Gefährdungslagen gewährt werden. Ebenfalls vorgesehen ist die Übernahme von Kosten für die Reinigung von Tatorten nach Gewaltverbrechen.

(TH/APA)

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