Amoktäter war untauglich!

Heer darf Info nicht weitergeben

(12.06.2025) Die psychische Instabilität ist erkannt worden, er war daher auch nicht beim Heer, aber aus Datenschutzgründen, konnte das Heer diese Info auch gar nicht erst weitergeben. Somit ist der Mann zu einer Waffe gekommen. Der Amokläufer von Graz, der am Dienstag in einer Grazer Schule zehn Menschen und sich selbst tötete, war bei der Stellungskommission des Bundesheeres als untauglich aufgrund psychischer Instabilität erkannt worden. Ein Sprecher bestätigte der APA am Donnerstag einen Bericht von Servus TV. Das Heer dürfte so etwas aus Datenschutzgründen nicht weitergeben, so Sprecher Oberst Michael Bauer, dies sei gesetzlich nur bei einer Anfrage einer Behörde zu einem konkreten Fall möglich.

Es gebe zwei Möglichkeiten, untauglich für den Dienst beim Bundesheer zu sein: Aus psychischen und/oder physischen Gründen, sagte Bauer. "Unser System hat funktioniert, aber wir hatten keine gesetzliche Grundlage, dies weiterzugeben", sagte Bauer zur APA.

Der Täter hatte im März bei einer zivilen Behörde einen psychologischen Test absolviert und hatte sich damit legal eine Pistole beschaffen können. Das Bundesheer hatte hingegen die psychische Instabilität des Grazers festgestellt.

Der Landeshauptmann der Steiermark - und frühere Verteidigungsminister - Mario Kunasek (FPÖ) zeigt sich laut Servus TV empört: "Das Bundesheer darf nur bei Suchtgift oder direkter Gefährdung Informationen weitergeben. Sonst verhindert der Datenschutz den Austausch. Das muss sich dringend ändern."

(fd/apa)

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