Benko erneut vor Gericht
Nach OGH-Aufhebung
(18.09.2026) Der nach wie vor in Untersuchungshaft sitzende Signa-Gründer René Benko muss sich am kommenden Dienstag erneut in seiner Heimatstadt Innsbruck vor Gericht verantworten. Der Grund: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte Anfang Juli einen Teilfreispruch im Verfahren wegen betrügerischer Krida aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Landesgericht zurückverwiesen. Es geht um eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg.
Die Causa war der zweite Teil einer Anklage, die in einem ersten Prozess gegen Benko im Oktober 2025 am Landesgericht Innsbruck zu einer Verurteilung zu zwei Jahren unbedingter Haft führte. Der erste Teil bezog sich auf eine Schenkung in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter. Hier wurde der 49-Jährige schuldig gesprochen, in der Mietvorauszahlungs-Causa hingegen freigesprochen. Anfang Juli ging das Ganze nach Berufungen an den Obersten Gerichtshof (OGH). Dieser bestätigte den Schuldspruch des Ersturteils gegen Benko, womit dieser erstmals rechtskräftig schuldig gesprochen wurde. Den Teilfreispruch hob das Höchstgericht aber wiederum auf. Die weitere Folge neben der Neuverhandlung des Teilaspekts: Das Landesgericht muss sich auch mit der Strafhöhe bzw. dem Strafausmaß, was die Gesamt-Causa betrifft, neu beschäftigen. Unter Berücksichtigung des vom OGH bestätigten Schuldspruchs zum zweiten Anklagepunkt beläuft sich der verfahrensgegenständliche Schadensbetrag auf rund 660.000 Euro. Der Strafrahmen beträgt somit ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) war davon ausgegangen, dass Benko mit der Miet- und Betriebskostenvorauszahlung für die "renovierungsbedürftige, unbewohnbare" Villa hoch über Innsbruck seinen Gläubigern angesichts seiner bevorstehenden Insolvenz Geld vorenthalten wollte bzw. deren Befriedigung verhinderte - und dies angesichts zunehmender Zahlungsschwierigkeiten und einer absehbaren Konkurseröffnung. Ähnlich wie die Generalprokuratur sah der OGH in der Vorauszahlung "keinen Gegenwert" für die Gläubiger. Eine Mietzinsvorauszahlung sei für diese nicht verwertbar.
OGH sah Vermögensabfluss
Es komme nicht darauf an, dass der Angeklagte ein gutes Geschäft mache, sondern ausschließlich auf die Gläubiger - und hier sei das Erstgericht auf dem "falschen Dampfer" gewesen, betonte Senatspräsidentin Christa Hetlinger. Eine Rückerstattung der Mietvorauszahlung bei Kündigung ändere nichts an dem Tatbestand des Vermögensabflusses, lautete die OGH-Begründung. Die Vermögensverringerung sei mit der Vorauszahlung eingetreten. Hinzu komme, dass die Vermieterin gar keine solche Vorauszahlung forderte, sondern dieser Vorschlag sowie der entsprechende Entwurf für den Mietvertrag von Benko selbst kam. Die geplante Nutzung des Hauses und dass dieses sehr wohl bewohnbar gewesen sei, habe nichts damit zu tun, ob Benko wusste oder in Kauf nahm, dass die Mietvorauszahlung die Gläubiger benachteiligt - also womöglich vorsätzlich handelte. Dies gelte es in der Neuauflage des Prozesses zu prüfen.
Wess plädiert auf Freispruch und will "neue rechtliche Argumente" darlegen
Benko-Anwalt Norbert Wess erklärte im Vorfeld des Prozesses gegenüber der APA, eine deutliche Reduktion des Strafausmaßes - also jener zwei Jahre unbedingt - erreichen zu wollen. "Das war überzogen und eindeutig zu hoch angesetzt", sagte Wess. In der Causa Mietvorauszahlung werde er erneut auf Freispruch plädieren. Der Rechtsanwalt stellte schon einmal in Aussicht, vor Gericht auch "neue rechtliche Argumente" darlegen zu wollen. Abseits davon führte Wess vor allem das Kündigungsrecht ins Treffen, das Benko zugestanden wäre. Das heißt, bei dessen Inanspruchnahme hätte die Vorauszahlung rückerstattet werden müssen. Eine beabsichtigte oder tatsächliche Schädigung der Gläubiger könne unter keinen Umständen vorliegen. Der Masseverwalter habe "alle Gestaltungsmöglichkeiten" in der Hand gehabt, so der Verteidiger. Bereits im Prozess hatte Benkos Anwalt zudem argumentiert, dass das Haus auf der Hungerburg trotz Hangrutsches und Wasserschadens sehr wohl bewohnbar gewesen sei - eine Darstellung, der das Erstgericht letztlich folgte. Und jedenfalls habe es bei dem Geschäft "Wert und Gegenwert" gegeben.
Bei den bisherigen Prozessen in Innsbruck hatte Benko übrigens - abgesehen von der Beteuerung "nicht schuldig" zu sein und Kritik an der WKStA - nicht ausgesagt und auf das Vorbringen seiner Anwälte verwiesen. Wird das auch diesmal so sein? Das sei derzeit "noch nicht abschließend geklärt", meinte Wess. Er werde sich dahingehend noch mit seinem Mandanten beraten.
Sieben Zeugen, geringeres Medieninteresse
Die Verhandlung vor dem Schöffengericht gegen den insolventen Immobilienunternehmer wird erneut im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts stattfinden und ist von 9.00 bis 20.00 Uhr angesetzt. Als allfällig nötiger Ersatztermin wurde der 23. September festgelegt. Doch wie die APA erfuhr, dürfte es wohl noch am Dienstag zu einem Urteil kommen. Sieben Zeugen wurden zur Verhandlung geladen.
Das Medieninteresse wird im Vergleich zu den bisherigen Prozessen überschaubarer sein. Rund 20 Medienvertreter hätten sich angemeldet, hieß es vom Landesgericht zur APA. Beim ersten Prozess gegen Benko waren es noch 80 gewesen, bei einer weiteren Auflage im Dezember rund 50. Aus dem Ausland hätten sich diesmal einige Vertreter deutscher Zeitungen angemeldet.
Weiteres Ersturteil noch beim OGH anhängig
Bezüglich eines weiteren am Landesgericht Innsbruck gegen Benko ergangenen Urteils stand indes in der Instanz noch eine OGH-Entscheidung aus: Der Tiroler war im Dezember ebenfalls wegen betrügerischer Krida nicht rechtskräftig zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die nicht rechtskräftige Strafe fasste Benko wegen angeblich Gläubigern vorenthaltenen Uhren und Manschettenknöpfen sowie eines daraus resultierenden Schadens von rund 100.000 Euro aus. Sowohl Benkos Verteidigung als auch die WKStA legten dagegen Rechtsmittel ein. Zudem wartet auf Benko noch heuer ein weitere Prozess in Innsbruck wegen des Verdachts des schweren Betrugs und der betrügerischen Krida - er soll gegenüber dem früheren Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner bzw. Vertretern von dessen Familienstiftung eine "wahrheitswidrige Garantie" abgegeben und die Stiftung "betrügerisch in Höhe von rund fünf Millionen Euro" geschädigt zu haben.
Benko wies bisher immer alle Vorwürfe zurück. Er sitzt seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft. Die WKStA ermittelt im Zusammenhang mit der Pleite des Signa-Immobilienkonzerns inzwischen zu 17 unterschiedlichen Sachverhalten. Benko ist allerdings keineswegs in allen Ermittlungssträngen der Beschuldigte, Vorwürfe betreffen auch andere hochrangige Signa-Funktionsträger.
(apa/mc)