Benko wechselt in Hausarrest

Hat Gefängnis verlassen

(15.10.2026) Der bisher in der Innsbrucker Justizanstalt in U-Haft sitzende René Benko hat am frühen Donnerstagvormittag die Gefängnismauern hinter sich lassen können und ist in den elektronisch überwachten Hausarrest übergewechselt. Medienberichte wurden der APA aus sicherer Quelle bestätigt. Dem Signa-Gründer war in einer Haftprüfungsverhandlung am Mittwoch vom Landesgericht Innsbruck die beantragte Fußfessel genehmigt worden.

Der 49-Jährige, der seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft saß, wird fortan in einer angemieteten 60 Quadratmeter Mietwohnung nahe seiner Familie in Tirols Landeshauptstadt leben. Die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein. Über diese wird das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) befinden müssen. Der Unternehmer wird auch im Hausarrest engmaschig kontrolliert. Zudem erhielt Benko - neben der vorläufigen Anordnung einer Bewährungshilfe - eine Weisung, mit "konkret angeführten Personen" im Umfeld der Signa-Gruppe bzw. der Ingbe Privatstiftung "weder unmittelbar noch mittelbar Kontakt aufzunehmen." Unter der Woche hat er eine Stunde Ausgang, die er für sportliche Aktivitäten oder sonstige notwendige Erledigungen nutzen darf. Am Wochenende sind es laut Anwalt Wess drei Stunden.

Untersuchungshaft im elektronisch überwachten Hausarrest ist momentan noch eine Rarität hierzulande. Derzeit trägt neben Benko in Österreich nur eine von insgesamt 1.863 Personen in U-Haft eine Fußfessel. Diese wird in der Regel nur gewährt, wenn ausschließlich Fluchtgefahr als Haftgrund vorliegt, nicht jedoch bei Tatbegehungsgefahr, wie sie Benko nach wie vor angelastet wird. Bisher wurden die Haftprüfungsverhandlungen in der Causa Benko nicht in Innsbruck, sondern durch das Straflandesgericht Wien durchgeführt. Anträge der Verteidigung auf Enthaftung wurden dabei abgewiesen.

Antrag vor allem wegen besserer Vorbereitungsmöglichkeit

Verteidiger Wess hatte in seinem Antrag auf Fußfessel unter anderem damit argumentiert, dass sich sein Mandant nur außerhalb der Justizanstalt angemessen auf die bevorstehenden komplexen Verhandlungen vorbereiten könne. Auch das Wohlverhalten Benkos in Haft sowie die, für Fälle der mutmaßlichen Wirtschaftskriminalität, bereits lange Dauer der U-Haft führte der Rechtsanwalt ins Treffen. Die WKStA soll hingegen eine sechsseitige Stellungnahme gegen die Gewährung einer Fußfessel eingebracht haben.

Die WKStA ermittelt im Zusammenhang mit der Pleite des Signa-Immobilienkonzerns inzwischen zu 18 unterschiedlichen Sachverhalten. Benko, der die Vorwürfe bisher immer vehement zurückwies, ist allerdings keineswegs in allen Ermittlungssträngen der Beschuldigte, Vorwürfe betreffen auch andere hochrangige Signa-Funktionsträger. Der insolvente Signa-Gründer war erst Ende September in einem Prozess am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida rechtskräftig zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Da der 49-Jährige zwei Drittel der Strafe aufgrund der U-Haft-Dauer bereits verbüßte und das Gericht nichts Gegenteiliges ins Treffen führte, wurde Benko aus der Strafhaft bedingt entlassen. Unmittelbar darauf wurde aber die Untersuchungshaft fortgesetzt.

Nächster Prozess Anfang November

Am 4. und 5. November muss sich der Tiroler indes erneut am Innsbrucker Landesgericht verantworten: Konkret wirft die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Benko vor, gegenüber dem früheren Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner bzw. Vertretern von dessen Familienstiftung eine "wahrheitswidrige Garantie" abgegeben und die Stiftung "betrügerisch in Höhe von rund fünf Millionen Euro" geschädigt zu haben.

(APA/JuF)

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