Bub (1) ist tot!
Ermittlung gegen Babysitterin
(07.10.2026) Ein tragischer Todesfall beschäftigt die Justiz in Norditalien: Der erst einjährige Bub ist in der Nacht nach einem plötzlichen Atem- und Herzstillstand gestorben. Das Kind befand sich zu Hause in Marocco di Mogliano, einem Ortsteil von Mogliano Veneto bei Treviso, als die Babysitterin bemerkte, dass der Bub nicht mehr atmete. Trotz sofortiger Wiederbelebungsversuche und der Behandlung im Krankenhaus Ca' Foncello in Treviso konnte Damiano nicht gerettet werden. Eine am Montag durchgeführte Obduktion liefert nun einen ersten Hinweis darauf, was zu seinem Tod geführt haben könnte.
Babysitterin entdeckt Bub regungslos im Bett
Damians Eltern waren am Donnerstagabend außer Haus und hatten ihren Sohn sowie dessen 13-jährige Schwester einer jungen Babysitterin anvertraut. Die mit der Familie befreundete Frau studiert Krankenpflege. Nachdem sie Damiano ins Bett gebracht hatte, ging sie in ein anderes Zimmer. Als sie später nach dem Kind sah, war der Bub bereits bläulich verfärbt und atmete nicht mehr. Die Babysitterin begann unmittelbar mit Wiederbelebungsmaßnahmen und alarmierte den Rettungsdienst 118.
Auch die eintreffenden Rettungskräfte kämpften um das Leben des Kindes. Damiano wurde in das Ca' Foncello in Treviso gebracht. Trotz mehr als einer Stunde Reanimationsmaßnahmen starb der Einjährige gegen 1.30 Uhr. Nach Angaben der italienischen Medien waren bei dem Kind zuvor keine bekannten Erkrankungen diagnostiziert worden.
Obduktion: Milch-Rückfluss könnte Atemwege blockiert haben
Am Montag, 5. Oktober, führte die Pathologin Sindi Visentin die von der Staatsanwaltschaft angeordnete Obduktion durch. Nach den ersten rechtsmedizinischen Erkenntnissen könnte ein Regurgitieren von Milch die Atemwege des Kindes verschlossen und dadurch den tödlichen Sauerstoffmangel ausgelöst haben. Eine zunächst untersuchte mögliche Verlegung der Atemwege durch einen Fremdkörper oder ein Stück Nahrung erscheint damit weniger wahrscheinlich.
Die Todesursache gilt allerdings noch nicht als endgültig geklärt. Weitere Laboruntersuchungen sollen bestätigen, ob tatsächlich der Milch-Rückfluss für den Tod verantwortlich war.
Ermittlungen gegen Babysitterin nach Tod des Einjährigen
Die Staatsanwaltschaft Treviso eröffnete ein Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und nahm die Babysitterin formell in das Ermittlungsregister auf. Italienische Medien betonen jedoch, dass es sich dabei in der derzeitigen Phase um einen rechtlichen Schritt handelt, der der jungen Frau unter anderem ermöglicht, einen eigenen Sachverständigen zu den nicht wiederholbaren rechtsmedizinischen Untersuchungen hinzuzuziehen.
Bislang gibt es keinen Nachweis eines schuldhaften Verhaltens der Babysitterin. Im Gegenteil: Nach den bisherigen Ermittlungen bemerkte sie den lebensbedrohlichen Zustand des Kindes, alarmierte sofort die Rettungskräfte und versuchte selbst, Damiano wiederzubeleben. Sollte sich bei den weiteren Untersuchungen bestätigen, dass ein plötzliches Regurgitieren die Atemwege verschloss, könnte das Verfahren gegen sie eingestellt werden.
Eltern stehen offenbar hinter der jungen Babysitterin
Zwischen der Familie und der Babysitterin besteht laut italienischen Medien seit längerer Zeit ein enges freundschaftliches Verhältnis. Auch Damians Eltern sollen anerkennen, dass die junge Frau alles versucht habe, um ihren Sohn zu retten. Sie selbst soll von dem Geschehen schwer getroffen sein.
Damiano Celeghin hatte seinen ersten Geburtstag erst vor kurzer Zeit gefeiert und war das jüngste von sieben Kindern. Sein Tod hat in Mogliano Veneto und der Provinz Treviso große Anteilnahme ausgelöst. In Marocco wurde am Sonntag eine Messe für den verstorbenen Buben und seine Familie gefeiert.
Endgültige Todesursache noch offen
Der derzeit wichtigste Hinweis der Ermittler ist damit der mögliche Milch-Rückfluss mit anschließender Blockierung der Atemwege. Erst die noch ausstehenden Laborergebnisse können jedoch endgültig klären, warum der einjährige Damiano in Mogliano Veneto plötzlich aufgehört hatte zu atmen und ob sich aus dem Todesfall überhaupt eine strafrechtliche Verantwortung ableiten lässt.
(fd)