Das „Nur Ja ist Ja“-Prinzip

Österreichs Sexualstrafrecht

(25.08.2026) Die Debatte über eine Reform des österreichischen Sexualstrafrechts nimmt Fahrt auf. Nach dem Vorstoß der SPÖ für das sogenannte „Nur Ja ist Ja“-Prinzip zeigt sich nun auch Familienministerin Claudia Bauer von der ÖVP offen für Verschärfungen. Auch die NEOS unterstützen eine Reform, verlangen aber zusätzlich deutlich besseren Opferschutz. Ein konkreter Gesetzesentwurf wurde inzwischen in die sogenannte Koordinierung der Regierungsparteien geschickt. Das bedeutet: Eine fertige Einigung zwischen ÖVP, SPÖ und NEOS gibt es noch nicht, die konkreten Verhandlungen innerhalb der Koalition beginnen aber. Die SPÖ hatte bereits vergangene Woche öffentlich für eine Modernisierung des Sexualstrafrechts geworben.

Bauer: „Weg von der Stigmatisierung der Opfer“

Familienministerin Claudia Bauer erklärte am Dienstag, sie würde eine Verschärfung des Sexualstrafrechts ausdrücklich begrüßen. Der Fokus müsse weg von der Frage gehen, warum sich ein Opfer nicht stärker gewehrt habe, und stärker auf die Verantwortung des Täters gerichtet werden.

Bauer betonte außerdem, sie habe sich grundsätzlich nie gegen das „Nur Ja ist Ja“-Prinzip ausgesprochen. Eine angekündigte Arbeitsgruppe soll nun breiter diskutieren, welche gesetzlichen Lücken geschlossen werden können.

Damit gibt es innerhalb der Regierung zumindest grundsätzlich Unterstützung dafür, das Sexualstrafrecht stärker am Prinzip der ausdrücklichen Zustimmung auszurichten.

Was bedeutet „Nur Ja ist Ja“ überhaupt?

Im Kern geht es um die Frage, worauf Gerichte bei Sexualdelikten schauen sollen.

Die SPÖ argumentiert, dass Betroffene derzeit häufig erklären müssten, warum sie ihr Nein nicht deutlich genug ausgedrückt oder sich nicht ausreichend gewehrt hätten. Künftig soll stärker geprüft werden, ob eine sexuelle Handlung tatsächlich freiwillig und einvernehmlich stattgefunden hat.

Auch in anderen europäischen Ländern gibt es bereits Modelle eines zustimmungsbasierten Sexualstrafrechts. In Österreich wurde die Einführung eines solchen Prinzips zuletzt wiederholt politisch diskutiert.

Fall einer Zwölfjährigen löste neue Debatte aus

Neue Dynamik bekam die Diskussion nach einem viel beachteten Gerichtsfall, bei dem zehn Jugendliche freigesprochen wurden, denen sexuelle Handlungen mit einer Zwölfjährigen vorgeworfen worden waren.

Bauer – die damals noch Claudia Plakolm hieß – hatte in diesem Zusammenhang erklärt, dass ein Zustimmungsprinzip den konkreten Fall ihrer Ansicht nach nicht automatisch verändert hätte. Eine Zwölfjährige könne in diesem rechtlichen Kontext ohnehin nicht wirksam zustimmen.

Sie stellte nun klar, dass ihre damalige Aussage keine grundsätzliche Ablehnung von „Nur Ja ist Ja“ gewesen sei.

NEOS: Verschärfung allein reicht nicht

Auch die NEOS sprechen sich für Änderungen aus, warnen aber davor, die Diskussion ausschließlich auf einen neuen Gesetzesparagraphen zu reduzieren.

Aus ihrer Sicht liegt ein großes Problem darin, dass viele Betroffene nach einer Anzeige im weiteren Verfahren erneut stark belastet werden. Die Partei verweist auf die große Kluft zwischen Anzeigen und tatsächlichen Verurteilungen.

Gefordert werden deshalb neben gesetzlichen Änderungen spezialisierte Ermittlerinnen und Ermittler, bessere Schulungen für Polizei und Justiz sowie umfassender Opferschutz.

Die zentrale Argumentation: Wenn mehr Betroffene Anzeige erstatten, sich aber an den Verfahren und Verurteilungsquoten nichts ändert, könnte das Vertrauen in den Rechtsstaat sogar weiter sinken.

Gesetzesentwurf noch nicht beschlossen

Wichtig ist deshalb der aktuelle politische Stand: Eine Reform ist noch nicht beschlossen.

SPÖ-Chef Andreas Babler hatte zunächst erklärt, ein Gesetz werde bereits in Begutachtung geschickt. Dafür wäre innerhalb der Regierung normalerweise schon eine Einigung notwendig gewesen. Tatsächlich befindet sich der Entwurf aber erst in der koalitionsinternen Abstimmung.

Damit stehen jetzt die Detailverhandlungen zwischen SPÖ, ÖVP und NEOS bevor.

Reform könnte Sexualstrafrecht grundlegend verändern

Sollte sich die Regierung auf ein echtes Zustimmungsprinzip einigen, wäre das eine grundlegende Änderung der Perspektive im Sexualstrafrecht.

Nicht mehr die Frage „Hat das Opfer deutlich genug Nein gesagt?“ soll im Mittelpunkt stehen, sondern stärker: Gab es tatsächlich eine freiwillige Zustimmung?

(fd/apa)

Spritpreisbremse vor dem Aus?

Regierung zweifelt nutzen an

13-Jährige von Lkw überrollt

Mädchen stirbt bei Fahrradunfall

Ö: Sommertourismus vor Rekord

Höchstwert für Mai bis Juli

Tod durch Hornissenstich

Trauer in Oberösterreich

Aus für KI-Songs in Charts

Australien prescht vor

Sport in Tablettenform

Bewegung wird vorgetäuscht

Unmündige Buben missbraucht?

Ermittlungen gegen Ex-Lokführer

Blitz: Mama und Kind (2) tot

Auf Gehweg erschlagen