FC Dornbirn: Waffen-Causa
Diversion akzeptiert
(30.01.2026) Ein ehemaliger Funktionär des FC Dornbirn ist nach einem Vorfall mit einer Waffe in eine Vorarlberger Waffen-Causa verwickelt gewesen – doch das Verfahren könnte ohne Strafurteil enden. Die Staatsanwaltschaft bot dem Mann eine Diversion an. Folge: Gegen Zahlung eines Geldbetrags wird das Verfahren eingestellt und der Angeklagte gilt nicht als vorbestraft.
Vorfall und Vorwürfe
Der Fall drehte sich um einen Waffenbesitz, den der Ex-Funktionär des FC Dornbirn nach eigenen Angaben legal besessen hatte. Laut Polizei soll er die Waffe außerhalb des erlaubten Rahmens bei sich getragen haben, was in Vorarlberg nicht ohne Weiteres erlaubt ist.
Polizeiliche Ermittlungen ergaben daraufhin einen Strafantrag wegen des unbefugten Führens einer Waffe – ein delikater Verstoß, der in Österreich ernst genommen wird.
Diversion erklärt
Bei einer Diversion handelt es sich um einen rechtlichen Mechanismus: Das Verfahren wird bei Erfüllung bestimmter Auflagen, in diesem Fall die Zahlung eines Geldbetrags, eingestellt. Der Vorteil für die betroffene Person: Keine Strafverurteilung, keine Eintragung im Strafregister.
Justiz und Staatsanwaltschaft begründeten im Vorarlberger Fall, dass diese Lösung angemessen sei – auch im Hinblick auf das Verhalten des Angeklagten und den Umstand, dass keine weiteren strafbaren Handlungen ersichtlich seien.
Reaktionen und Kontext
Der Vorfall hatte für Aufsehen gesorgt, weil er in einem regionalen Sportumfeld stattfand und ein Waffenverbot seitens der Bezirkshauptmannschaft gegen den Mann bestand. Trotz der illegalen Führung der Waffe sah die Staatsanwaltschaft keinen Bedarf für eine härtere Strafe und entschied daher zugunsten der Diversion.
(AA)