Gewalt in der U-Bahn

Rechtsextreme verurteilt

(04.03.2026) Nach einer rassistisch motivierten Attacke in der Wiener U-Bahn sind zwei 18-jährige Rechtsextreme am Mittwoch am Landesgericht Wien verurteilt worden. Die beiden hatten im Juli 2025 gemeinsam mit einer Gruppe Gleichgesinnter zwei junge Musiker in einer U1-Garnitur angegriffen und verletzt.

Angriff nach rechtsextremen Parolen

Der Vorfall ereignete sich am 26. Juli 2025. Die Angeklagten hatten zuvor an einer Demonstration der Identitären in der Wiener Innenstadt teilgenommen.

Gemeinsam mit mehreren Dutzend Gleichgesinnten stiegen sie am Schwedenplatz in die U1 und riefen Parolen wie „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“.

In der U-Bahn gerieten zwei Fahrgäste ins Visier der Gruppe:

  • ein 24-jähriger Musiker aus Tirol mit nicht österreichischen Wurzeln
  • ein 22-jähriger Wiener Musiker

Laut Zeugenaussagen wurde der 24-Jährige zunächst rassistisch beschimpft. Kurz darauf schlugen und traten mehrere Männer auf ihn ein.

Opfer durch U-Bahn-Station verfolgt

Auch der 22-Jährige wurde attackiert. Er berichtete vor Gericht, er habe plötzlich eine Faust ins Gesicht bekommen.

Als die U-Bahn an der nächsten Station hielt, flüchteten beide Männer aus dem Zug. Mehrere Angreifer verfolgten sie durch die Station Nestroyplatz.

Auf Überwachungsvideos der Wiener Linien ist laut Gericht zu sehen, wie ein Passant den Tätern entgegengeht und den Opfern zuruft: „Lauft’s!“. Die beiden Musiker konnten schließlich in einem Lokal Schutz suchen und die Polizei rufen.

Der 24-Jährige erlitt eine Fissur am Jochbein sowie zahlreiche Prellungen, sein Freund kam mit leichteren Verletzungen davon.

Täter teilweise geständig

Die beiden Angeklagten räumten die Angriffe teilweise ein. Sie behaupteten jedoch, sie seien zuvor von den Opfern „provoziert“ worden.

Einer der Angeklagten erklärte vor Gericht, er habe mit einem Kopfstoß und Faustschlägen zugeschlagen und begründete sein Verhalten mit den Worten:
Weil ich dumm bin.

Einer der Täter bereits vorbestraft

Einer der 18-Jährigen war nur wenige Wochen vor der Tat bereits wegen Körperverletzung verurteilt worden. Damals hatte er einen Mann auf der Straße gefragt, ob dieser „links oder rechts“ sei. Nachdem sich das Opfer als links bezeichnet hatte, wurde es mit Kopfstößen und Faustschlägen attackiert und erlitt einen Nasenbeinbruch.

Bedingte Haft und Deradikalisierungsprogramm

Das Gericht verurteilte die beiden Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung in verabredeter Verbindung.

Die Urteile:

  • 20 Monate bedingte Haft und 320 Euro Geldstrafe für den vorbestraften Angeklagten
  • 12 Monate bedingte Haft für den zweiten Täter

Zusätzlich ordnete das Gericht Anti-Gewalt-Training, ein Deradikalisierungsprogramm und Bewährungshilfe an.

Die Schuldsprüche sind noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten nahmen ihre Urteile an, der Staatsanwalt gab zunächst keine Erklärung ab.

(fd/apa)

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