Habicht Alkohol eingeflößt?
Der Kronehit Faktencheck
(26.02.2026) „Kann das wirklich sein? Ein Mann flößt einem Habicht Alkohol ein?“
Ja – genau das ist in den USA passiert. Der Vorfall ereignete sich in einem Park in South Whittier bei Los Angeles und sorgte für massive Empörung im Netz. Das Video der Tat wurde mittlerweile gelöscht, doch die juristischen Konsequenzen folgten schnell.
Video online gestellt – Behörden greifen ein
Ein Mann fing in einem öffentlichen Park einen jungen Rundschwanzhabicht ein – eine in Kalifornien geschützte Greifvogelart – und träufelte ihm Alkohol in den Schnabel. Die Szene filmte er selbst und veröffentlichte das Video online.
User meldeten den Clip den Behörden. Die kalifornische Behörde für Fischerei und Wildtiere wurde eingeschaltet. Inzwischen ist das Video nicht mehr öffentlich abrufbar.
Geschützter Greifvogel – klare Rechtslage
Laut Behörden handelt es sich bei dem Tier um eine geschützte Art. In Kalifornien ist es strafbar, Wildtiere einzufangen, festzuhalten oder zu quälen. Der Mann musste sich deshalb wegen Tierquälerei sowie des unerlaubten Einfangens eines Wildtieres vor Gericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft betonte, dass solche Taten kein Bagatelldelikt darstellen – insbesondere dann nicht, wenn geschützte Arten betroffen sind.
Das Urteil: Haft, Bewährung und Tierverbot
Das Gericht verurteilte den Mann zu:
- 45 Tagen Gefängnis, 44 davon hatte er bereits abgesessen
- 12 Monaten Bewährung
- einer Geldstrafe in Höhe von 220 Dollar
- gemeinnütziger Arbeit
- Teilnahme an einem verpflichtenden Anti-Tierquälerei-Programm
Zusätzlich darf er fünf Jahre lang keine Tiere halten und zehn Jahre lang keine Waffen besitzen.
Hat der Habicht überlebt?
Ja. Behördenangaben zufolge wurde der junge Greifvogel wieder freigelassen und hat den Vorfall überlebt.
Dennoch ist Alkohol für Vögel extrem gefährlich. Schon geringe Mengen können zu schweren Vergiftungen, neurologischen Schäden, Koordinationsstörungen oder Organversagen führen. Greifvögel spielen zudem eine wichtige Rolle im Ökosystem und stehen deshalb unter besonderem Schutz.
Social-Media-Stunt mit Folgen
Der Fall zeigt einmal mehr, dass vermeintliche „virale Aktionen“ im Internet ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen haben können – vor allem, wenn Tiere betroffen sind. Was möglicherweise als Provokation oder Klick-Magnet gedacht war, endete mit Gefängnis, Bewährungsauflagen und langfristigen Verboten.
Fazit
Kein Fake, kein übertriebener Internet-Hype: Der Vorfall ist dokumentiert, juristisch aufgearbeitet und strafrechtlich geahndet worden. Das Video ist gelöscht – die Konsequenzen für den Täter bleiben.
(fd/apa)