kein Alkohol am Westbahnhof
schutzzone gegen kriminalität
(08.05.2026) Jetzt ist es so weit: Rund um den Wiener Westbahnhof gilt seit Freitag ein Alkoholverbot. Auch eine Schutzzone im Bereich des Fritz-Imhoff-Parks bei der U6-Station Gumpendorfer Straße besteht nun. Das heißt: Man kann zwar weiterhin ein Sechsertragerl Bier nach Hause bringen, allerdings kann es unterwegs zu Kontrollen kommen.
was sind die regeln
Bei Verstößen drohen Geldstrafen. Die Regelungen lauten: der Konsum als auch das Mitführen von Alkohol sind verboten. Es muss aber erkennbar sein, dass Alkohol konsumiert wird oder der Konsum unmittelbar bevorsteht. Das heißt: Bereits beim Öffnen eines alkoholischen Getränks kann es zu einer Strafe kommen. Diese beginnt bei 50 Euro. Das gilt im Bereich des Westbahnhofs sowie in den umliegenden Straßen, etwa der Felberstraße und dem Neubaugürtel.
Auch in der Schutzzone drohen Geldstrafen. Diese reichen von 1.000 Euro bis zu 4.600 Euro bei Wiederholungsfällen. Rund um den Fritz-Imhoff-Park am Gumpendorfer Gürtel kann die Polizei Menschen rund um die Uhr kontrollieren und aus der Zone wegweisen, wenn der Verdacht besteht, dass sie strafbare Handlungen begehen werden. Ausgenommen sind Lokale und Imbiss-Stände.
ziel und sorgen
Der SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig meint, dass dies das Sicherheitsgefühl und die Aufenthaltsqualität in diesen Gebieten stärken soll. Dagegen äußern sich die Grünen kritisch und befürchten, dass es dadurch zu Drogenkriminalität und Suchtproblemen in angrenzenden Wohngebieten kommen könnte.
Die Stadt betont aber im Vorfeld, dass der Zugang zu Versorgungsangeboten für Drogenabhängige ausdrücklich gewährleistet wird.
(KTZ)