Klage gegen 'Neuro Socks'

Urteil: Werbung irreführend

(07.09.2022) Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat erfolgreich gegen eine Werbung von Neuro Socks, einem Anbieter von Socken, Einlegesohlen und diversen Pflastern, geklagt. Das Landesgericht Wiener Neustadt erklärte die Werbung für die Produkte, die als gesundheitsverbessernd beworben wurden, für irreführend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, teilte der VKI am Mittwoch in einer Aussendung mit.

Neuro Socks werbe bei seinen Produkten mit einem speziellen "Imprägniermuster", das gesundheitliche Verbesserungen bewirken soll. Als mögliche Wirkungen seien Schmerzlinderung, Hilfe bei Knie- und Rückenproblemen, Unterstützung des Immunsystems, die Vermeidung von Erkrankungen durch Viren oder Bakterien, eine verbesserte Regeneration oder eine gesteigerte Fettverbrennung genannt worden.

"Derartige gesundheitsbezogene Aussagen seien nur zulässig, sofern sie sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen", argumentiert der VKI. Bei den Produkten von Neuro Socks sei das aber nicht der Fall, die Werbung sei daher unzulässig.

Ebenfalls irreführend sei laut dem Landesgericht, dass Erfahrungsberichte auf der Facebook-Seite von Neuro Socks auf Provisionsbasis von Geschäftspartnern erstellt wurden, dieser Umstand aber nicht ausgewiesen wurde.

(MK/APA)

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