Liedtext-Verbot für ChatGPT

Nicht ohne Lizenz!

(11.11.2025) Eine unlizenzierte Nutzung von Liedtexten durch Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI) verletzt einem Gerichtsurteil zufolge das deutsche Urheberrecht. In einem Prozess des Musikrechteverwerters Gema gegen den ChatGPT-Entwickler OpenAI entschied das Landgericht München am Dienstag, dass OpenAI die Texte nicht ohne Lizenz nutzen darf. OpenAI werde wegen dieser Nutzungen zu Schadenersatz verurteilt, sagte die Vorsitzende Richterin Elke Schwager.

Damit unterlag der ChatGPT-Entwickler OpenAI weitgehend gegen die Gema. Das Gericht folgte überwiegend der Argumentation der Gema, bei der automatischen Nutzung von Liedtexten durch ChatGPT handle es sich um eine unerlaubte Vervielfältigung und Wiedergabe. Die Gema hatte sich nicht gegen die Nutzung als solche gewehrt, verlangt dafür aber Lizenzgebühren zugunsten der Urheber. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Gema hatte den Prozess als erstes derartiges Verfahren in Europa bezeichnet. Sie hat OpenAI geklagt, weil Liedtexte zum Training des Chatbots ChatGPT verwendet worden waren. Ohne Lizenz handle es sich um eine unerlaubte Vervielfältigung und Wiedergabe.

OpenAI hat dagegen erklärt, diese Ansicht zeuge von einem Missverständnis, wie ChatGPT funktioniere. Im Prozessverlauf hatte sich das Gericht bereits aufgeschlossen für die Argumentation der Gema gezeigt.

(apa/mc)

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