Mädchen (17) vergewaltigt
Wohnungseinbruch in Wien
(07.04.2026) Ein 31-jähriger Mann ist in Wien wegen schwerer Vergewaltigung und Wohnungseinbruchs zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich ordnete das Gericht die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Brutale Tat in Wien-Meidling
Der Angeklagte hatte im August 2025 die Wohnung einer 17-Jährigen in Wien-Meidling aufgebrochen. Die Jugendliche wurde im Schlaf überrascht, mit einem Messer bedroht und mehrfach vergewaltigt. Dabei erlitt sie auch eine Schnittverletzung an der Hand. Laut Gericht drang der Mann gewaltsam durch eine ältere Holztür in die Wohnung ein. Er zwang sein Opfer unter Todesdrohung, seinen Anweisungen zu folgen. Erst als die 17-Jährige angab, dass ihre Mutter auf dem Weg sei, ließ der Täter von ihr ab und flüchtete.
Täter sprach Opfer später erneut an
Für zusätzliche Fassungslosigkeit sorgte ein Vorfall wenige Tage nach der Tat: Der Täter sprach die Jugendliche erneut auf offener Straße an und fragte sie nach der Uhrzeit. Die 17-Jährige reagierte geistesgegenwärtig und alarmierte sofort die Polizei. Der Mann wurde kurz darauf festgenommen. Ein psychiatrischer Sachverständiger wertete dieses Verhalten als gezielte Demütigung des Opfers.
Frühere Attacke: Joggerin entkam knapp
Bereits Monate vor der Tat hatte der Mann versucht, eine Joggerin in Wien zu vergewaltigen. Am 26. Mai 2025 griff er eine Frau beim Joggen an, packte sie von hinten und stieß sie zu Boden. Anschließend versuchte er, sexuelle Handlungen zu erzwingen.
👉 Die Frau konnte sich jedoch retten:
Sie schrie laut und wehrte sich heftig, trat um sich – daraufhin ließ der Täter von ihr ab und flüchtete.
Dieser Angriff zeigt laut Gericht, dass der Mann bereits zuvor gezielt nach Opfern gesucht hatte. Die Tat an der 17-Jährigen stellt damit eine massive Eskalation dar.
Psychiater: „Vergewaltigungsfantasien seit Jugend“
Im Prozess wurde bekannt, dass der Mann laut Gutachten bereits seit seinem 14. Lebensjahr Vergewaltigungsfantasien hatte, insbesondere gegenüber jungen Mädchen. Diese habe er nun in die Tat umgesetzt.
Der Täter, ein Lehramtsstudent aus stabilen Verhältnissen, sei zwar zurechnungsfähig, leide jedoch an einer schweren sexuellen Störung. Ohne Therapie bestehe ein hohes Risiko weiterer schwerer Gewaltverbrechen.
Gericht verhängt Haft und Einweisung
Das Wiener Landesgericht verhängte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Zusätzlich wurde die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum gemäß § 21 Abs. 2 StGB angeordnet.
Der Vorsitzende Richter betonte:
Trotz Geständnis und bisheriger Unbescholtenheit sei eine „massive Freiheitsstrafe“ notwendig.
Schwerwiegende Folgen für das Opfer
Die 17-Jährige leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Ihr Alltag hat sich seit der Tat drastisch verändert:
- Sie schläft nur noch bei Licht
- Sie vermeidet es, allein zu sein
- Sie wird zur Arbeit begleitet
- Begegnungen mit fremden Männern lösen Angstzustände aus
Der Sachverständige bewertet die psychischen Folgen als schwere Körperverletzung.
Schmerzensgeld für beide Opfer
Beide Opfer erhielten im Verfahren Schmerzensgeld zugesprochen:
- 17-Jährige: 4.760 Euro
- Joggerin: 2.500 Euro
Urteil noch nicht rechtskräftig
Der Angeklagte zeigte sich geständig und bat um Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
(fd/apa)