Mädchen (6) vergewaltigt!

Wien: Nachbar als Täter?

(21.04.2026) (update 14:25) Ein erschütternder Fall sorgt derzeit am Wiener Landesgericht für Entsetzen: Ein 52-jähriger Mann soll seine sechs Jahre alte Nachbarstochter in seine Wohnung gelockt und dort vergewaltigt haben. Die Tat, die laut Anklage im Juli 2025 passiert ist, zeigt in brutaler Klarheit, wie skrupellos Täter vorgehen – und wie schutzlos Kinder in scheinbar sicheren Umgebungen sein können.

Mit Lollipop in die Falle gelockt

Laut Staatsanwaltschaft begann alles im Innenhof einer Wohnanlage. Der Angeklagte beobachtete das Mädchen beim Spielen und sprach es gezielt an. Mit dem Versprechen eines Lollipops brachte er das Kind dazu, mit ihm mitzugehen. In seiner Wohnung eskalierte die Situation: Der Mann soll das Mädchen teilweise entkleidet und vergewaltigt haben. Die Anklage zeichnet das Bild eines gezielten Vorgehens, bei dem das Vertrauen eines Kindes bewusst ausgenutzt wurde.

Zunächst bestritt der 52-Jährige die Vorwürfe. Doch nachdem das Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt hatte, kippte seine Linie. „Ich gebe alles zu“, erklärte der Mann schließlich vor Gericht. Gleichzeitig relativierte er die Tat und behauptete, es sei „nur ein Mal passiert“. Auf die Frage der Richterin nach der Dauer antwortete er: „Nur eine Minute. Ich hab ihr dann gesagt, sie soll verschwinden.“

Verteidigung sorgt für Empörung

Für Aufsehen sorgt die Argumentation der Verteidigung. Diese erklärte, der Angeklagte habe vor der Tat Potenzmittel eingenommen und sich dadurch in einem „unkontrollierbaren Zustand“ befunden.

Der Mann selbst gab an, Testosteron konsumiert zu haben, das ihn sexuell stark angeregt habe. Diese Darstellung stößt auf breite Kritik, da sie als Versuch gewertet wird, die Verantwortung für die Tat abzuschwächen.

Tausende Dateien mit Kindesmissbrauch sichergestellt

Besonders belastend sind die Ergebnisse der Hausdurchsuchung. Ermittler fanden auf mehreren Datenträgern zwischen 5.500 und 6.000 Dateien mit Kindesmissbrauchsmaterial.

Dabei handelt es sich um Bilder und Videos, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen. Zudem soll der Mann zwei Videos über WhatsApp weitergegeben haben. Auch mehr als 160 Screenshots aus diesem Material wurden sichergestellt.

Diese Funde deuten darauf hin, dass es sich nicht um eine isolierte Tat handelt, sondern um ein tiefergehendes Problem.

Weitere Vorwürfe: Zweites Mädchen betroffen

Zusätzlich steht ein weiterer Vorfall im Raum. Der Angeklagte soll in einem Park einem anderen Mädchen einen Pornofilm auf seinem Handy gezeigt haben. Darüber hinaus habe er das Kind aufgefordert, entsprechende Handlungen nachzumachen. Auch das gesteht der Mann. Das Urteil lautet: viereinhalb Jahre Haft.

(fd/apa)

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