Mann von Kanaldeckel erschlagen

Prozess in Wien

(20.05.2026) Ein nicht alltäglicher Arbeitsunfall mit einem von einem Kanaldeckel erschlagenen Mann ist am Bezirksgericht Liesing verhandelt worden. Eine 78-Jährige wurde am Dienstagabend vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Sie war am 24. März 2025 mit ihrem Auto in die Karl-Krestan-Gasse in Wien-Liesing eingebogen, wo Kanalschacht-Arbeiten im Gange waren. Sie bemerkte weder den offenen Schacht noch den Bauarbeiter, der sich vermutlich in kniender Position davor befand.

Der 52-Jährige war gemeinsam mit einem 30 Jahre alten Kollegen von seiner Firma mit der Durchführung der Arbeiten betraut worden. Während der Jüngere im Schacht werkte, fungierte der 52-Jährige als sogenannter Sicherungsposten. Die Baustelle war nämlich nicht entsprechend abgesichert, wie ein beigezogener Sachverständiger am BG Liesing feststellte: "Es hat keine ordnungsgemäße Absicherung im Gefahrenbereich gegeben. Es wurden kein Gefahrenzeichen 'Baustelle' und keine Blinkleuchten angebracht." Das sei "nicht richtlinienkonform" und entspreche nicht "dem Stand der Technik", sagte der Gutachter.

Als die Autofahrerin die Stelle passierte, dürfte der mit einer Warnweste bekleidete 52-Jährige, der den Verkehr vom Schacht "wegdirigieren" hätte sollen, unglückseligerweise gerade damit beschäftigt gewesen sein, seinem Kollegen Werkzeug in den Schacht hinabzureichen. Er wurde in kniender, womöglich sogar in liegender Position vom Fahrzeug erfasst, unter den Vorderreifen eingeklemmt und vom umstürzenden Kanaldeckel erschlagen.

"Plötzlich war ein dumpfer Knall"

"Plötzlich war ein dumpfer Knall. Das Auto hat es richtig hochgehoben", schilderte ein Zeuge, der mit seinem Hund unterwegs war und den Unfall mitbekommen hatte. Ein weiterer Zeuge kritisierte die nicht abgesicherte Baustelle: "Das war ein Wahnsinn. Die Unfallstelle ist generell sehr schlecht einsehbar."

Die angeklagte Autofahrerin versicherte dem Richter, sie habe weder den offenen Schacht noch den Arbeiter wahrgenommen. Sie sei höchstens mit 20 Stundenkilometern und äußerst vorsichtig gefahren: "Man muss dort höllisch aufpassen." Plötzlich habe sie "einen Rumpler gehört".

Autofahrerin freigesprochen, Verantwortlicher der Baufirma verurteilt

Die 78-Jährige wurde vom Vorwurf freigesprochen, fahrlässig den Tod des 52-Jährigen herbeigeführt zu haben. Ihr war kein schuldhaftes Verhalten nachweisbar. Verurteilt wurde demgegenüber der mitangeklagte Polier der Baufirma, der die beiden Arbeiter bei einer Vorbesprechung um 7.00 Uhr - der Unfall ereignete sich um 8.20 Uhr - eingewiesen hatte. Aus Sicht des Richters wäre er dafür verantwortlich gewesen, die Baustelle im Sinne der Ausführungen des Sachverständigen zu sichern. Der bisher Unbescholtene wurde bei einem Strafrahmen von bis zu einem Jahr zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Beide Gerichtsentscheidungen sind nicht rechtskräftig.

Auf die Frage des Richters, warum auf der einspurigen Fahrbahn keine Absperrung und keine Warnzeichen angebracht wurden, hatte der Polier in seiner Beschuldigteneinvernahme erklärt: "Der Mann ist selber dort gestanden und hat mit Handzeichen hingewiesen, dass dort keiner hinfährt." Er könne sich nicht erklären, warum der 52-Jährige seine stehende Position aufgab. Dessen Kollege hätte sämtliche benötigten Werkzeuge bei sich unten im Schacht gehabt.

Der Getötete hinterließ eine Ehefrau und vier Kinder, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anschlossen. Ihre Rechtsvertreterin Astrid Wagner machte für die Witwe ein Trauerschmerzengeld von 25.000 Euro, für die Halbwaisen jeweils 15.000 Euro geltend. Sie wurde mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

(apa/mc)

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