Meinl-Reisinger gewinnt

"Geldkoffer" Sager von FPÖ

(28.05.2026) Außenministerin und NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger hat einen ersten juristischen Erfolg gegen die FPÖ erzielt. Das Landesgericht für Strafsachen Wien gab einem medienrechtlichen Antrag der Politikerin statt. Im Zentrum des Verfahrens standen Aussagen der Freiheitlichen, wonach Meinl-Reisinger mit „Geldkoffern“ in die Ukraine reise, um dort österreichisches Steuergeld in bar zu übergeben.

Das Gericht wertete die Aussagen als rechtswidrig. Die FPÖ muss die entsprechende Behauptung von ihrer Website entfernen und eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro bezahlen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Meinl-Reisinger spendet Entschädigung

Wie die NEOS am Dienstagabend mitteilten, will Meinl-Reisinger den zugesprochenen Betrag an den Verein „kleine Herzen“ spenden. Die Organisation unterstützt ukrainische Kinder und engagiert sich unter anderem für die Rückführung von nach Russland verschleppten Minderjährigen.

Die Aussagen der FPÖ hatten in den vergangenen Wochen für heftige politische Diskussionen gesorgt. Die Freiheitlichen hatten behauptet, die Außenministerin würde Bargeld in die Ukraine transportieren. Die NEOS sprachen von gezielter Desinformation und Rufschädigung.

Weitere Verfahren gegen FPÖ laufen noch

Mit dem aktuellen Urteil ist der Rechtsstreit allerdings noch nicht beendet. Laut NEOS laufen weiterhin zivilrechtliche Verfahren gegen die FPÖ sowie gegen FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker.

Dabei geht es unter anderem um Unterlassung und Widerruf der Aussagen. Eine Verhandlung gegen Hafenecker fand bereits vergangene Woche statt, ein Urteil steht dort noch aus. Das Verfahren gegen die FPÖ selbst wird im Herbst vor dem Handelsgericht Wien fortgesetzt.

Bereits zuvor hatte das Gericht laut NEOS eine einstweilige Verfügung erlassen. Damit wurde der FPÖ untersagt, die Behauptung bis zu einer endgültigen Entscheidung weiterzuverbreiten.

Politische Debatte um Ukraine-Hilfe

Der Fall steht im Zusammenhang mit der politischen Diskussion über Österreichs Haltung zum Ukraine-Krieg und die Unterstützung des Landes. Die FPÖ kritisiert seit Monaten Hilfsleistungen und politische Kontakte österreichischer Regierungsmitglieder mit der Ukraine.

Von Seiten der Freiheitlichen gab es nach dem Urteil zunächst keine ausführliche Stellungnahme. Da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, gilt eine Berufung als wahrscheinlich.

(fd/apa)

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