No-Go: Nr. 2!

(01.12.2016) Wer trinken kann, der kann auch früh aufstehen! Das gilt natürlich auch für die Weihnachtsfeier. Wenn du dich schon bei der Feier unbeliebt gemacht hast, dann solltest du zumindest am nächsten Tag bei der Arbeit erscheinen und dich nicht krank melden. Schließlich bist du ja nicht der Einzige, dem es am Tag danach nicht so gut geht.

Wir kommen zu Platz 1, der Weihnachtsfeier No-Go’s! Hier geht’s weiter!

Dass bei Weihnachtsfeiern viel getrunken wird, wirst du spätestens jetzt schon mitbekommen haben. Es kann natürlich passieren, dass deine Weihnachtsfeier an einem Wochentag stattfindet und du am nächsten Tag arbeiten musst. Hier solltest du eins auf keinen Fall machen!

Was kann das wohl sein? Das erfährst du unten!

EZB: Konjunktur Optimismus

Leitzins bleibt bei 2,0 %

Wo bist du? Komm bitte zurück

Mädchen aus Graz abgängig!

Lastenaufzug tötet Arbeiter

Drama in Wien

Russische Gelder verwenden?

EU legt sich mit Moskau an

Kritik zum Verbrenner-Aus

BMW-Chef kritisiert EU

Amokfahrt durch Fußgänger!

Täter psychisch krank?

Zalando-Gutschein: Klausel-Aus

Onlinehändler muss umdenken

Busfahrerin macht Döner-Stop

Snackpause im Berufsverkehr