Paketsteuer ab 1. Oktober
Warum zahlen das Konsumentinnen?
(30.09.2026) Ab 1. Oktober 2026 gilt in Österreich die neue Paketsteuer. Große Online-Händler und Online-Marktplätze müssen künftig grundsätzlich 2 Euro pro Paket bezahlen – alternativ können sie die Abgabe pro Bestellung berechnen. Wird die Steuer an Kunden weiterverrechnet, erhöht sich der Betrag durch die Umsatzsteuer in vielen Fällen auf 2,40 Euro. Für Bücher mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von zehn Prozent sind es 2,20 Euro.
Wer die neue Paketsteuer bezahlen muss
Die Abgabe trifft Versandhändler, deren relevante Versandhandelsumsätze in Österreich im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mehr als 100 Millionen Euro betragen haben. Entscheidend sind grundsätzlich B2C-Lieferungen an private Endverbraucher oder vergleichbare Empfänger. Verkäufe zwischen Unternehmen fallen grundsätzlich nicht darunter. Bei Verkäufen über große Online-Marktplätze werden die entsprechenden Versandhandelsumsätze steuerlich dem Marktplatz zugerechnet.
Nach Angaben des Handelsverbands und Umsatzschätzungen des Marktforschers EBCD sind große Anbieter und Plattformen wie Amazon, Temu, Zalando, Otto, Shop Apotheke, eBay, AliExpress, Best Secret, MediaMarkt, Apple, Universal, Ikea, Shein, XXXLutz und Refurbed betroffen beziehungsweise aufgrund ihrer Umsatzgröße im relevanten Kreis. Über die großen Plattformen sind laut Handelsverband indirekt auch rund 4.000 österreichische Händler betroffen.
Zwei Euro pro Paket – oder pro Bestellung
Für Kunden wichtig: Ein Händler kann die Paketsteuer grundsätzlich pro zugestelltem Paket berechnen oder für einen Erklärungszeitraum die Variante pro Bestellung wählen. Werden beispielsweise vier Pakete aus einer einzigen Bestellung verschickt und rechnet der Händler pro Bestellung ab, fällt die Paketsteuer nur einmal an. Die gesetzliche Steuer beträgt dabei zwei Euro; bei einer Weiterverrechnung an Konsumenten kann inklusive 20 Prozent Umsatzsteuer eine Belastung von 2,40 Euro entstehen.
Ob die Händler die zusätzlichen Kosten tatsächlich vollständig, teilweise oder gar nicht an ihre Kunden weitergeben, bleibt ihnen überlassen. Die Paketsteuer selbst schuldet rechtlich der Versandhändler beziehungsweise der steuerpflichtige Marktplatz, nicht der Endkunde.
Entscheidend ist der Zeitpunkt der Zahlung
Eine Besonderheit betrifft den Start am 1. Oktober: Entscheidend ist nicht das Lieferdatum, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Zahlung angenommen beziehungsweise bestätigt wird. Wird eine Bestellung noch am 30. September bezahlt und erst Anfang Oktober geliefert, fällt dafür grundsätzlich noch keine Paketsteuer an. Bei typischen Online-Bestellungen entsteht die Steuerschuld bereits beim Checkout.
Diese Bestellungen sind von der Paketsteuer ausgenommen
Nicht jede Online-Bestellung wird künftig besteuert. Click & Collect, bei dem Kunden die online bestellte Ware im Geschäft oder an einer unmittelbar zum Geschäft gehörenden Abholstation selbst übernehmen, gilt nicht als steuerpflichtiger Versandhandelsumsatz. Ebenfalls nicht erfasst werden klassische Käufe im Geschäft, bei denen die Ware anschließend nach Hause geliefert wird.
Auch typische Essenslieferungen, etwa Pizza in einem Pizzakarton oder Lebensmittel in für Postsendungen unüblichen Verpackungen, gelten normalerweise nicht als Paket im Sinne des Gesetzes. Unverpackte oder nur minimal verpackte Zeitungen und Zeitschriften sind ebenfalls ausgenommen. Bei besonders schweren Sendungen geht das Finanzministerium derzeit davon aus, dass Lieferungen mit mehr als 31,5 Kilogramm in der Regel keine Pakete im Sinne der Paketsteuer darstellen.
Was bei Retouren passiert
Wird eine Sendung erfolgreich zugestellt und anschließend zurückgeschickt, bleibt die Paketsteuer grundsätzlich bestehen. Eine nachträgliche steuerliche Korrektur wegen einer normalen Retoure ist nicht vorgesehen. Nur wenn ein Paket nachweislich gar nicht in die Verfügungsmacht des Empfängers gelangt, kann die Steuerschuld korrigiert werden.
Für Kunden kann es trotzdem Unterschiede geben: Händler können auf eigene Kosten eine bereits verrechnete Gebühr zurückzahlen. Nach Angaben gegenüber der APA haben etwa Zalando und Otto Österreich angekündigt, die Belastung bei vollständigen und zeitnahen Retouren unter bestimmten Voraussetzungen den Kunden zurückzuerstatten.
Shöpping bleibt vorerst paketsteuerfrei
Der zur Österreichischen Post gehörende Marktplatz shöpping.at liegt nach eigenen Angaben mit seinem relevanten Handelsumsatz unter der gesetzlichen Grenze von 100 Millionen Euro. Damit fällt dort derzeit keine Paketsteuer an. Die Plattform bewirbt sich entsprechend als paketsteuerfreie Alternative für Händler und Kunden.
Staat erwartet 280 Millionen Euro pro Jahr
Das Finanzministerium rechnet durch die neue Paketsteuer mit Einnahmen von rund 280 Millionen Euro jährlich. Die Abgabe soll unter anderem einen Teil der Kosten der Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel gegenfinanzieren. Das Paketsteuergesetz wurde im Juli beschlossen und tritt mit 1. Oktober 2026 in Kraft.
Händler kündigen rechtliche Schritte an
In der Handelsbranche bleibt die Paketsteuer umstritten. Otto Österreich hat Beschwerden gegen Steuerbescheide angekündigt, auch Zalando äußerte rechtliche Bedenken. Der Handelsverband prüft gemeinsam mit Ecommerce Europe zudem eine Beschwerde auf europäischer Ebene. Ob die Einwände vor Gerichten oder EU-Institutionen Erfolg haben, ist offen.
Zusätzlich gelten bereits neue EU-Zölle
Parallel zur österreichischen Paketsteuer hat sich auch bei Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten einiges geändert. Seit 1. Juli 2026 gilt für Kleinsendungen unter 150 Euro ein vorübergehender EU-Pauschalzoll von 3 Euro, wobei die konkrete Berechnung nach Waren beziehungsweise Warenkategorien erfolgt.
Spätestens ab 1. November 2026 soll zusätzlich eine EU-weite Handling- beziehungsweise Bearbeitungsgebühr für bestimmte E-Commerce-Importe aus Drittstaaten eingeführt werden. Anders als teilweise berichtet, steht deren endgültige Höhe derzeit noch nicht fest: Nach dem aktuellen Stand soll die EU-Kommission den Betrag festlegen, bevor die Mitgliedstaaten mit der Einhebung beginnen.
Damit beginnt für Österreichs Onlinehandel unmittelbar vor dem Weihnachtsgeschäft eine neue Phase: Große Online-Shops werden mit der nationalen Paketsteuer zusätzlich belastet, während gleichzeitig neue EU-Regeln für Billigimporte aus Drittstaaten greifen. Für Konsumenten dürfte sich vor allem bei kleineren Bestellungen bemerkbar machen, ob und in welcher Höhe die Händler die zusätzlichen Kosten weiterverrechnen.
(fd/apa)