Recht auf Reparatur

Neue EU-Richtlinie

(30.09.2026) Ab 1. Oktober treten in Österreich neue Regeln für Haushaltsgeräte und Mobiltelefone ein. Mit dem sogenannten „Recht auf Reparatur“ müssen Hersteller künftig nach Ablauf der Gewährleistungspflicht eine Reparatur anbieten.

Das neue Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um und soll dafür sorgen, dass weniger Geräte im Müll landen. Statt eines Neukaufs sollen Verbraucherinnen und Verbraucher defekte Produkte künftig häufiger reparieren.

Hersteller müssen reparieren

Die neue Verpflichtung gilt für Haushaltsgeräte und Mobiltelefone. Hersteller dürfen eine Reparatur nicht einfach ablehnen, wenn diese technisch möglich ist. Außerdem darf eine Reparatur nicht verweigert werden, nur weil eine Reparatur bereits von einem anderen Betrieb repariert worden ist.

Gewährleistung verlängert sich

Ein weiterer Vorteil ist: Wenn ein defektes Produkt innerhalb der Gewährleistungspflicht repariert wird, verlängert sich die Gewährleistung um ein weiteres Jahr. Dadurch will die EU Elektroschrott reduzieren und einen nachhaltigeren Umgang mit Geräten fördern.

AK fordert Ersatz

Die Arbeiterkammer schreibt in einer Aussendung, dass auch E-Bikes oder E-Scooter unter das neue Gesetz fallen können. Die Reparaturpflicht solle auf weitere Produktgruppen wie Spielzeuge und Gartenwerkzeuge ausgeweitet werden. Sie fordert einen Ersatz für die auslaufende „Geräte-Retter-Prämie“, damit Verbraucher auch künftig finanziell bei Reparaturen unterstützt werden.

(apa/AF)

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