Paketsteuer teurer als gedacht

2,40 statt 2 Euro?

(09.07.2026) Die neue Paketsteuer in Österreich sorgt erneut für Diskussionen. Nach dem Beschluss des Budgetbegleitgesetzes zeigt sich: Die oft genannten 2 Euro pro Paket sind der Nettobetrag. Durch die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 Prozent erhöht sich die tatsächliche Belastung auf 2,40 Euro pro Paket. Die Regelung soll mit 1. Oktober 2026 in Kraft treten.

Zwei Euro netto – plus 20 Prozent Umsatzsteuer

In der öffentlichen Debatte war bisher meist von einer Paketsteuer in Höhe von zwei Euro die Rede. Ein Blick ins Gesetz zeigt jedoch: Dieser Betrag versteht sich netto. Für die betroffenen Versanddienstleister kommen zusätzlich 20 Prozent Umsatzsteuer hinzu. Damit beläuft sich die Abgabe auf 2,40 Euro brutto.

Kritiker befürchten, dass Unternehmen die zusätzlichen Kosten an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben könnten.

Wer die Paketsteuer zahlen muss

Die neue Abgabe trifft Versandhändler, die im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mehr als 100 Millionen Euro Umsatz erzielt haben. Alternativ kann die Steuer auch pro Bestellung statt pro Paket entrichtet werden. Fällig wird sie bereits mit der Annahme der Zahlung – selbst dann, wenn ein Paket später retourniert wird.

Nach Einschätzung des Handelsverbands könnten indirekt auch tausende kleinere österreichische Händler betroffen sein, wenn sie ihre Waren über große Online-Marktplätze verkaufen.

Regierung will damit Lebensmittel billiger machen

Die Paketsteuer soll dem Finanzministerium zufolge jährlich rund 280 Millionen Euro einbringen. Mit den Einnahmen soll die Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel gegenfinanziert werden.

Scharfe Kritik von Handel und Opposition

Der Handelsverband kritisiert die neue Abgabe seit Wochen als Belastung für den Onlinehandel und warnt vor höheren Preisen für Konsumentinnen und Konsumenten. Auch aus der Opposition kommt Kritik. Befürchtet wird, dass die Steuer am Ende nicht von den großen Versandhändlern getragen, sondern über höhere Versandkosten oder Produktpreise an die Kunden weitergegeben wird.

Gesetz bereits beschlossen

Die Paketsteuer ist Teil des Budgetbegleitgesetzes, das der Nationalrat bereits beschlossen hat. Neben der neuen Abgabe enthält das Gesetz unter anderem Änderungen bei Pensionen, Familienleistungen und den Lohnnebenkosten. Das Doppelbudget selbst soll am Freitag endgültig beschlossen werden.

(fd/krone)

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