Patienten verschweigen Corona

doch das ist strafbar

(27.03.2020) Das Rote Kreuz ruft zu „Fairness“ auf! Immer mehr Patienten, die den Notruf 144 wählen, verschweigen nämlich, dass sie am Coronavirus erkrankt sind – und zwar wissentlich. Meist wird schon telefonisch abgeklärt, ob dementsprechende Symptome vorliegen. Viele Anrufer verschweigen aber ihre Symptome oder belügen die Rettungsmitarbeiter sogar, indem sie die Frage nach der Erkrankung mit dem Coronavirus verneinen.

Einige fürchten sich wohl davor, nicht mitgenommen zu werden oder in ein weit entferntes Krankenhaus gebracht zu werden. Dabei handelt es sich aber nicht um ein Kavaliersdelikt: Es ist nicht nur unfair den Rettungskräften gegenüber, sondern vor allem gefährlich, und zwar auch für andere Patienten. Und gerade jetzt ist es wichtig, dass die Rettungskräfte weiterhin gesund und im Einsatz bleiben.

Nun wird geprüft, ob das Verschweigen der Krankheit nicht sogar strafbar ist. Das müsse aber laut Staatsanwaltschaft Wien in jedem Fall einzeln geprüft werden. Eventuell könnte es unter den Paragraf 178 bzw. 179 des Strafgesetzbuches (StGB) - Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten – fallen.

Das Rote Kreuz möchte die Leute also zur Vernunft aufrufen und bittet darum, möglichst genau Angaben zu machen und auf keinen Fall irgendetwas zu verschweigen.

(CJ/APA)

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