Pedo-Hunter schlagen zu
Wiener verprügelt und angezeigt
(04.03.2026) Ein brutaler Vorfall beschäftigt derzeit die Polizei in Niederösterreich: Ein 24-jähriger Wiener wurde bei einem Treffen in Angern an der March (Bezirk Gänserndorf) von drei Männern attackiert und verletzt. Das Treffen war zuvor über ein Fake-Profil organisiert worden, das sich als 15-jähriges Mädchen ausgab. Gleichzeitig wird nun auch gegen den Mann selbst ermittelt – auf seinem Handy wurden Darstellungen von Kindesmissbrauch entdeckt.
Fake-Profil lockt Mann zu Treffen
Der 24-Jährige hatte laut Ermittlungen im Internet Kontakt zu einer Person, die sich als minderjähriges Mädchen ausgab. Über WhatsApp wurde schließlich ein Treffen vereinbart.
Gegen 18 Uhr kommt der Mann mit dem Zug in Angern an der March an. Von dort macht er sich auf den Weg zu einem Teich, wo das Treffen stattfinden sollte.
Angriff durch drei Unbekannte
Kurz nach Verlassen des Bahnhofs geriet der Wiener jedoch in einen Hinterhalt. Drei maskierte Männer warteten bereits auf ihn und griffen ihn an. Der 24-Jährige erlitt Prellungen und blutige Verletzungen.
Der Mann selbst wollte zunächst keine Anzeige erstatten. Passanten alarmierten jedoch die Polizei.
Ermittlungen auch gegen das Opfer
Bei der ersten Kontrolle stellten die Beamten auf dem Mobiltelefon des 24-Jährigen Inhalte fest, die Darstellungen von Kindesmissbrauch zeigen. Das Gerät wurde sichergestellt und wird nun von Spezialisten ausgewertet.
Die Polizei führt daher Ermittlungen gegen den Mann wegen des Verdachts auf Besitz entsprechender Inhalte.
Täter weiterhin gesucht
Von den drei Angreifern fehlt bisher jede Spur. Laut Angaben des Opfers sollen sie mit ausländischem Akzent gesprochen haben. Die Ermittlungen laufen.
Selbsternannte „Pedo-Hunter“ als Problem
Der Fall reiht sich in eine Serie ähnlicher Vorfälle ein. Dabei geben sich selbsternannte „Pedo-Hunter“ im Internet als Minderjährige aus, um Erwachsene zu Treffen zu locken.
In Österreich kam es in der Vergangenheit bereits zu mehreren gewalttätigen Übergriffen durch solche Gruppen, die teilweise zu langjährigen Haftstrafen führten.
Die Polizei betont in solchen Fällen regelmäßig, dass Selbstjustiz strafbar ist – mögliche Straftaten sollten ausschließlich den Behörden gemeldet werden.
(fd)