„Pelicot 2.0?“ in Marchtrenk?
Dritter Mann im Visier!
(10.09.2026) Der Fall einer 40-jährigen Frau aus Marchtrenk in Oberösterreich, die nach mutmaßlichen sexuellen Missbrauchshandlungen starb, nimmt immer größere Dimensionen an. Neben ihrem 51-jährigen Ehemann und einem gleichaltrigen zweiten Beschuldigten beschäftigen die Ermittler inzwischen Hinweise auf weitere Männer. Ein dritter Mann soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft am Tatabend sogar für gemeinsame sexuelle Handlungen eingeplant gewesen sein – erschien jedoch nicht. Chats sollen zudem den Verdacht nähren, dass die Frau bereits zuvor anderen Männern überlassen worden sein könnte, möglicherweise auch gegen Bezahlung. Die Staatsanwaltschaft betont allerdings, dass ein größeres „Vergewaltigungsnetzwerk“ derzeit nicht bestätigt ist.
Tochter soll ihre Mutter leblos im Wasserbett gefunden haben
Neue Details gibt es auch zur Auffindung des Opfers in der Nacht vom 25. auf den 26. Juni 2026. Laut mehreren Medienberichten soll die jugendliche Tochter des Ehepaares ihre Mutter leblos und schwer verletzt in einem Wasserbett im gemeinsamen Reihenhaus gefunden haben. Als Rettung und Polizei eintrafen, sollen der Ehemann und die aufgelöste Tochter bereits vor dem Haus auf die Einsatzkräfte gewartet haben.
Rettungskräfte versuchten demnach noch, die Frau wiederzubeleben. Ein Notarzt konnte schließlich nur noch ihren Tod feststellen; lokalen Berichten zufolge wurde sie um 0.44 Uhr für tot erklärt. Bereits bei der Auffindung waren massive Blutungen erkennbar. Die anschließend angeordnete Obduktion zeigte schwere Verletzungen insbesondere im Bauch- und Genitalbereich und brachte die Ermittlungen gegen den Ehemann ins Rollen.
Was in der Todesnacht passiert sein soll
Nach dem derzeit von der Staatsanwaltschaft bestätigten Ermittlungsstand kam es zu sexuellen Handlungen des Ehemanns und eines weiteren 51-jährigen Mannes an der Frau. Sie sei zu diesem Zeitpunkt schwer alkoholisiert und dadurch wehrlos gewesen. Beide Männer befinden sich inzwischen in Untersuchungshaft.
Entscheidend ist dabei eine juristische Unterscheidung: Die Handlungen, die letztlich zum Tod der Frau geführt haben sollen, werden nach bisherigem Ermittlungsstand dem Ehemann zugerechnet. Der zweite Beschuldigte soll zwar ebenfalls sexuelle Handlungen an der wehrlosen Frau vorgenommen haben, nach Angaben der Staatsanwaltschaft aber nicht für jene Verletzungen verantwortlich sein, die ihren Tod verursachten.
Der Ehemann hatte sexuelle Handlungen zunächst eingeräumt, den Tod seiner Frau jedoch als Unfall dargestellt. Frühere Berichte zitierten ihn mit der Darstellung, seine Frau sei stark betrunken gewesen. Die Obduktion und die später ausgewerteten digitalen Spuren ließen bei den Ermittlern jedoch offenbar erhebliche Zweifel an dieser Version entstehen.
Chats führen Ermittler zu weiteren Männern
Besonders wichtig für die Ermittlungen sind offenbar Handy- und Chatdaten. Daraus sollen sich Hinweise ergeben haben, dass die Frau nicht nur in der Todesnacht missbraucht worden sein könnte. Laut Medienberichten besteht der Verdacht, dass sie wiederholt in einen wehrlosen Zustand versetzt und sexuellen Handlungen durch andere Männer ausgesetzt worden sein könnte.
Nun kommt zusätzlich ein dritter Mann ins Spiel. Laut Staatsanwaltschaft sollte er am Tatabend dabei sein, erschien letztlich jedoch nicht. Ob noch weitere Personen beteiligt gewesen sein könnten, geben die Ermittler derzeit nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft bestätigte lediglich Verdachtsmomente, wonach es zu weiteren Tathandlungen durch andere Personen – möglicherweise auch gegen Bezahlung – gekommen sein könnte.
Verdächtige Google-Suche und gelöschte Daten?
Weitere brisante Details stammen bislang vor allem aus Medienrecherchen und sind nicht in allen Punkten offiziell bestätigt. Demnach soll der Ehemann bereits einen Tag vor dem Tod seiner Frau im Internet danach gesucht haben, wie man jemanden mit Hausmitteln betäuben könne. Außerdem soll nach dem Tod der Frau eine App von seinem Smartphone gelöscht und das Wasserbett entsorgt worden sein. Diese Angaben wurden unter anderem von „Heute“ unter Berufung auf die bisherigen Recherchen zum Fall veröffentlicht.
Gerade diese digitalen Spuren könnten nun entscheidend dafür sein, ob sich der Verdacht eines länger bestehenden Missbrauchssystems erhärtet.
Ex-Frau erhebt ebenfalls schwere Vorwürfe
Zusätzlich belastet inzwischen die frühere Ehefrau des Hauptverdächtigen den Mann. Sie soll von schweren Misshandlungen während ihrer eigenen Ehe berichtet haben. Die Staatsanwaltschaft bestätigte zumindest, dass der bislang unbescholtene Mann den Strafverfolgungsbehörden schon zuvor bekannt gewesen sei, äußert sich zu Details wegen der laufenden Ermittlungen aber nicht.
Für beide inhaftierten Männer wurden inzwischen psychiatrische Gutachten in Auftrag gegeben. Gegen den Ehemann wird wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person mit Todesfolge ermittelt. Im Fall einer Verurteilung reicht der Strafrahmen von zehn bis 20 Jahren bis lebenslang. Ob später auch ein Mordvorwurf erhoben werden könnte, hängt unter anderem davon ab, ob ein entsprechender Tötungsvorsatz nachgewiesen werden kann.
Warum der Fall bereits mit Pelicot verglichen wird
Die Bezeichnung „Pelicot 2.0“ stammt aus der bisherigen Medienberichterstattung. Die „Kronen Zeitung“ berichtet, dass der Fall intern von Ermittlern so bezeichnet worden sei. Offiziell bestätigt hat die Staatsanwaltschaft diese Bezeichnung oder die Existenz eines organisierten Netzwerks jedoch ausdrücklich nicht.
Die Parallele zum französischen Fall Gisèle Pelicot liegt im zentralen Verdacht: Dominique Pelicot hatte seine damalige Ehefrau über Jahre betäubt und Männer angeworben, die sie im bewusstlosen Zustand vergewaltigten. Er wurde dafür 2024 zu 20 Jahren Haft verurteilt.
Ob die Dimensionen des Falls von Marchtrenk tatsächlich vergleichbar sind, ist derzeit völlig offen. Fest steht bislang nur: Zwei Männer sitzen in Untersuchungshaft, ein dritter sollte offenbar am Tatabend erscheinen und mögliche weitere Beteiligte werden geprüft. Für sämtliche Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
(fd/krone/heute)