Postenschacher-Urteil!
Wöginger tritt zurück
(04.05.2026) Im aufsehenerregenden „Postenschacher“-Prozess in Linz ist am Montag ein Urteil gefallen: ÖVP-Klubobmann August Wöginger sowie zwei Finanzbeamte wurden wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte jeweils sieben Monate bedingte Haftstrafen sowie empfindliche Geldstrafen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Dennoch tritt Wöginger als ÖVP-Klubchef zurück.
Das Landesgericht Linz folgte in zentralen Punkten der Argumentation der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Laut Urteil sei eindeutig belegt worden, dass ein ÖVP-Bürgermeister bei der Besetzung eines Spitzenpostens im Finanzamt Braunau aus parteipolitischen Gründen bevorzugt wurde. Besonders deutlich widersprach das Gericht der Verteidigungslinie Wögingers. Dieser hatte seine Intervention als „Bürgeranliegen“ bezeichnet. Für die Vorsitzende Richterin war das nicht haltbar. Vielmehr hätten die Angeklagten gezielt Einfluss auf das Verfahren genommen.
Intervention über Thomas Schmid als Schlüsselpunkt
Im Zentrum des Verfahrens stand eine Intervention aus dem Jahr 2017. Ein ÖVP-Bürgermeister hatte sich für den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau/Ried/Schärding beworben und Wöginger um Unterstützung gebeten. Laut Anklage leitete Wöginger diese Bitte an den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, weiter. Dieser soll daraufhin ein Kommissionsmitglied beeinflusst haben, das den Kandidaten im Hearing entsprechend bevorzugte. Chats auf Schmids Handy dienten als zentrale Beweismittel. Schmid selbst wurde aufgrund seines Kronzeugenstatus nicht angeklagt.
Kommission soll zugunsten des Kandidaten gehandelt haben
Besonders schwer wiegt laut Gericht, dass auch Mitglieder der Bewertungskommission aktiv zugunsten des Bürgermeisters eingegriffen haben sollen.
Ein Mitangeklagter habe den Kandidaten im Hearing „gepusht“, während der Vorsitzende der Kommission ebenfalls aufgrund politischer Nähe zugunsten des Bewerbers gehandelt habe.
Am Ende setzte sich der Bürgermeister tatsächlich gegen andere Bewerber durch – obwohl Zweifel an seiner Eignung bestanden.
Auffälligkeiten auch bei früherer Postenvergabe
Im Prozess rückte auch eine frühere Personalentscheidung im Finanzamt Freistadt in den Fokus. Dort hatte sich derselbe Bürgermeister ebenfalls beworben, war jedoch zunächst gescheitert.
Auffällig: Eine Beamtin, die sich gegen seine Qualifikation ausgesprochen hatte, war bei der späteren Entscheidung in Braunau nicht mehr Teil der Kommission. Gleichzeitig fiel die Bewertung des Kandidaten plötzlich deutlich besser aus.
Das Gericht sprach von „auffälligen Umständen“, konnte aber nicht klären, wer die personellen Änderungen veranlasst hatte.
Geldstrafen und Kritik am System
Neben der bedingten Haft wurden auch Geldstrafen verhängt. Wöginger muss 43.200 Euro zahlen, die beiden Mitangeklagten 33.840 beziehungsweise 22.680 Euro.
Das Gericht betonte, dass der Schaden für die Republik über den Einzelfall hinausgehe. Wenn Posten nicht nach Qualifikation vergeben werden, leide das Vertrauen in staatliche Institutionen. Zudem könnten qualifizierte Bewerber abgeschreckt werden.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Verfahren ist mit dem Urteil noch nicht abgeschlossen. Wögingers Anwalt kündigte bereits Rechtsmittel an, darunter eine Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung. Dennoch tritt Wöginger als ÖVP-Klubchef zurück.
(fd/apa)